Fristlose Kündigung nach Kundenbeschwerde

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

ich denke mal nicht das er damit durchkommt, ich würde dagegen angehen.

  1. Kündigungsgrund Nach § 626 Abs. 1 BGB ist ein Arbeitsverhältnis (auch: Handelsvertreterverhältnisse, Berufsausbildungsverhältnisse, Heuerverhältnisse, Heimarbeitsverhältnisse) aus wichtigem Grund außerordentlich kündbar. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigendem die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen. Regelmäßig geeignet, einen wichtigen Grund zu bilden, sind - Einstellungsbetrug, - dauernde oder anhaltende Arbeitsunfähigkeit, - beharrliche Arbeitsverweigerung, - beharrlicher Arbeitsvertragsbruch, - grobe Verletzung der Treuepflicht, - Verstöße gegen Wettbewerbsverbote usw. Andererseits gibt es Sachverhalte, die grds. als Kündigungsgründe ausscheiden, insbes. - Gründe, die sich nicht zum Nachteil eines Arbeitnehmers auswirken dürfen (z.B. Rasse, Geschlecht, politische und gewerkschaftliche Betätigung), und - Gründe, die der Kündigende schon zuvor gekannt hat bzw. die sich nicht nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirken können oder zum Bereich des Unternehmerrisikos gehören.
  2. Abmahnung a) Der aoKü hat regelmäßig eine Abmahnung vorauszugehen. Eine Abmahnung ist die Beanstandung von Leistungsmängeln durch den Arbeitgeber unter Androhung von Folgen für den Wiederholungsfall. Hintergrund: Der Kündigende ist für die Voraussetzung des wichtigen Grundes beweispflichtig. b) Arbeitnehmer unter dem Schutz des Kündigungsschutzgesetzes können die Unwirksamkeit einer aoKü nur geltend machen, wenn sie innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist des § 4 KSchG Klage erheben. Im übrigen können betroffene Arbeitnehmer auch noch nach Ablauf dieser Frist klagen.

ließ Dir den Link mal in Ruhe durch

http://www.kanzlei.de/frlk.htm

Pifendeckel  01.10.2011, 09:40

vielen Dank für das Sternchen und viel Erfolg.

LG Sophia

Soulfly82 
Fragesteller
 01.10.2011, 09:41

Danke für den Link. Hat mir sehr geholfen. Lasse die Kündigung momentan von meinem Anwalt prüfen. Rechtsschutzversicherung sei Dank! :-)

Gruss

Pifendeckel  01.10.2011, 09:50
@Soulfly82

Danke für die Info. man ist auch eigentlich immer interessiert am Stand der Sache und das ist der richtige Weg den Du gehst.

LG Sophia

Um mal ehrlich zu sein, so ganz das Richtige ist das wohl nicht, dein Tankstellenjob, wenn du eine Abneigung gegen alkoholisierte Personen hegst!

Ein Betrunkener labert irgend etwas und du - stocknüchtern - steigst voll drauf ein, und möchtest ihm in einer Ecke zeigen wer hier das Sagen hat. Gehts noch? Gewalt gegen eine ggf. hilflose Person, das kann auch juristische Folgen haben, die über die Kündigung hinausgehn.

Es hat alles auf verbaler Ebene statt gefunden

dein Glück. Das ist aber eher Zufall gewesen, weil die Eltern des Alkoholisierten eingegriffen haben.

Fazit:

Gegen die Kündigung kannst du vorgehen, ggf. ist eine Abfindung drin, oder die Umwandlung der Fristlosen in eine ordentliche Kündigung, aber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses halte ich für ausgeschlossen.

"Ich erklärte ihm, noch freundlich, dass er nicht in diesem Ton mit mir zu reden brauch. Und wenn er keinen Alkohol verträgt dann sollte er lieber weniger bis garnix trinken."

Du bist ja nicht dazu da irgendjemanden Tipps über sein trinkverhalten zu geben.

" Denn ich besitze eine Abneigung gegen Betrunkenen die dann ständig auf Streit aus sind."

Dein Problem! Wenn es dir zu bunt wird dann musst du eben die Polizei hinzurufen

" Er hat mich aber weiterhin mit seinem flegelhaften Verhalten provoziert und mir zu verstehn gegeben, dass er mich gerne schlagen würde. Dies habe ich mir nicht 2 mal sagen lassen und habe ihn mehrmals rausgebitten, in eine kamerafreie Zone."

Das sagt ja einiges über dich aus! Du wolltest dich allenernstes mit einem Kunden prügeln.

Wenn ich dein Chef wäre würde ich dich auch rausschmeißen - und wenn die o.g. Gründe nicht reichen, würde ich andere finden ;-)

Ob die Kündigung rechtens ist, liegt zum einen am Vertrag - zum anderen gilt gerade im Einzelhandel das Verhalten gegenüber Kunden als Kündigungsgrund, wenn das nicht in Ordnung ist.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, dann gehe zum Anwalt und lass das mit ihm abklären - aber zu erst würde ich gerne wissen, was für ein Vertrag das war.. Wenn dort das Kündigungsrecht recht lasch ist (was es meistens bei Aushilfsjob an Tankstellen etc.ist) kannst Du Dir die Kosten für den Anwalt sparen..

keine Ahnung, welche Rechte den Boss in dieser Sache hat.

Aber ich habe noch ein paar andere Gedanken dazu :

Mir würd es sehr schwer fallen, mit randalierenden Betrunkenen umzugehn , aber wenn Du seit 2 Jahren in einer Tanke Nachtschicht schiebst , wirrst Du doch bestimmt schön öfter mit Betrunkenen zu tuen gehabt haben.

Wie zufrieden ist Dein Chef im ALLGEMEINEN mit Dir ? Ich meine , man wirf eine gute Kraft nicht so schnell raus, mal sie einmal Mist gebaut hat. Es sei denn, er wollte Dich schon- aus welchen Gründen auch immer - so wie so los werden .

Und dann dort weiter arbeiten , nur weil ein Anwalt dies "durchdrücken" konnte ??

Oder erhoffst Du irgend welche Entschädigungen Seitens der Firma ?

Mist, die Ganze Geschichte ist ´ne verfahrenen Karre 0_0

Am Besten wäre es, Du könntest es "über Dich bringen" und noch mal ganz n Ruhe mit Deinem Chef , oder der Firmenleitung über die Kündigung reden ... ich weiß, ist nicht so leicht ..

Übrigens :Willkommen hier auf GF ( gute Frage )

fs112  29.09.2011, 08:43

keine Ahnung

nagut, da stimme ich dir zu.