Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund eines Vertrags?

4 Antworten

Fristlos kündigen kannst du nur, wenn dir unter Berücksichtigung aller Umstände eine Einhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Das sehe ich hier nicht. Der Wegfall der Vertragsgrundlage könnte ein Sonderkündigungsrecht begründen, das ist aber nicht vorgesehen.

Ich würde an den Anbieter herantreten und z.B. ein Auflösen des Vertrags gegen 50 % des Jahresbeitrages anbieten. Vielleicht lässt er sich auf Kulanz darauf ein, bevor er seinem Geld hinterherläuft und ggf. ein Inkassobüro beauftragen müsste.

wegfall der Geschäftsgrundlage mit verbundener Beitragsfreistellung bis zum Ablauf derKündigungsfrist..

supp549 
Fragesteller
 24.11.2019, 23:02

Kannst du das bitte etwas näher erläutern?

Nein, wer die Kündigungsfrist nicht einhält, der hat, so blöd es sich auch anhört, einfach verloren. Ohne wirklichen Grund musst du das jetzt einfach zahlen, ist beim Mietvertrag auch so.

Nein. Man muss kein Gewerbe haben um MItglied zu sein.

Wenn du Fristen versäumst bist du selbst schuld.

"Ich hab da nichts mehr von" ist kein wichtiger Grund.