Privatschule akzeptiert fristlose Kündigung nicht, was nun?

7 Antworten

So wie die Sache aussieht, ist eure fristlose Kündigung durchaus gerechtfertigt, sofern die sexuellen Übergriffe bewiesen werden können. Dazu ist eine Anzeige des Schülers, der euren Sohn belästigt hat unumgänglich.

Auch die Schulleitung sollte bei der Gelegenheit wegen unterlassener Hilfeleistung belang werden. Die Lehrer haben zumindest ihre Aufsichtspflicht und ihre Fürsorgepflicht gegenüber eurem Sohn verletzt.

Es kann auch sein, dss einfach ein Schreiben eines Anwalts schon für Ruhe sorgt, damit ihr die Sache bloß auf sich beruhen lasst. Welche Privatschule möchte heutzutage wohl wegen sexueller Übergriffe, auch von Schülern und dann von Lehrern "geflissentlich übersehen", auffallen

Was ihr genau braucht, um aus dem Vertrag zu kommen kann euch wohl nur ein Anwalt sagen. Wer sich da nicht genau auskennt, verschlimmbesdert so eine Sache eher.

Ich würde einen Anwalt einschalten, meist reicht ein Schreiben vom Anwalt und es ist Ruhe...

Am besten mal einen Anwalt fragen - Ein erstes Beratungsgespräch ist oft schon ab 50€ aufwärts zu haben.

Ich schliesse mich den Vorschreibern an.Ein Anwalt ist in dem Fall die beste Lösung.

Ich vermute mal, das das Sonderkündigungsrechts nicht greift, solange Ihr die sexuellen Übergriffe nicht beweisen könnt.