fristverlängerung aus kulanz u.ohne anerkennung einer rechtspflicht oder präjudiz?
mein sohn bekam die fristlose kündigung für seine wohnung.wir baten um verlängerung der auszugsfrist u.bekamen folgende Antwort:aus kulanz und ohne anerkennung einer rechtspflicht oder präjudiz gewähren wir ihnen die fristverlängerung.was bedeutet das denn nun?
2 Antworten
Fazit ist : die fristlose Kündigung wurde zurückgenommen und in eine Kündigung mit Fristsetzung gewandelt. Man hat Ihnen wohl einen neuen bis wann ihr Sohn ausgezogen sein muß. Und diesen sollten sie zwingend einhalte.
Präjudiz - ohne einer gerichtlichen Entscheidung vorwegzugreifen.
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - es gibt keine Pflicht ( §§ ) eine solche Enscheidung zu treffen, sie tuen dies aus freien Stücken. Bedeutet für sie es geschieht alles aus Kulanz - die Kündigung ist rechtens.
Die Frist ist verlängert worden, dein Sohn kann also in Ruhe seine Sachen packen. Aber er kann sich nicht darauf berufen und sagen: Die fristlose Kündigung ist widerrufen worden, weil mir ja eine Frist eingeräumt worden ist und darum gilt die gesamte Kündigung überhaupt nicht.
Also: ausziehen muss der junge Mann, aber er hat noch etwas Zeit.
Ich drück ihm die Daumen. Aus Obdachlosigkeit wieder rauszukommen ist sehr schwierg.
Danke für die Antwort.heute nun hat sich das sozialamt der sache angenommen,da er ab auszug obdachlos wäre.die waren der meinung,das die kündigung so nicht rechtens wäre.genaueres erfahren wir erst donnerstag.