Fristlose Kündigung der Wohnung - ein Monat vor Entbindung
Halli hallo ihr Lieben,
habe ein ganz wichtiges Anliegen. Ich habe eine sehr sehr gute Freundin die am 15.05. Entbindungstermin hat (Kaiserschnitt) - sie ist also hochschwanger.
Sie wohnt allein und hat keinen Partner. Sie ist aufs Amt angewiesen, das Job Center sollte also die Miete zahlen.
An sich waren alle Anträge geklärt und soweit war alles geregelt. Sie hatte vom JobCenter nun keine Nachricht mehr bekommen, sodass sie also dachte, alles würde seiner wege gehen, weil ja die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird.
Nun ist es aber jetzt wohl so gewesen, dass das JobCenter es immer noch nicht geschissen gekriegt hat, die Miete zu überweisen. Heute hat sie nun von ihrem Vermieter die fristlose Kündigung der Wohnung bekommen.
Kann er das einfach so machen? Klar - sie will jetzt Montag sofort zum Amt und das klären lassen, aber sie ist jetzt so Fertig mit den nerven (verständlich) und hat zudem heute noch ihre Babyparty, und kann sich jetzt natürlich nicht wirklich freuen.... Ich wollte versuchen wenigstens ein paar sachen rauszubekommen.
Vielleicht gibt es hier ja wen der sich ein bisschen damit auskennt.
Denn ich kann mir einfach beim besten willen nicht vorstellen, dass es rechtens ist, eine hochschwangere, aus ihrer Wohnung zu werfen - ich meine - wo soll sie denn hin???
Da muss es doch irgendwo ein schlupfloch geben... Sie hat doch auch Rechte oder nicht?
Ich wäre so froh wenn ihr mir vielleicht ein paar kleine Hinweise geben könntet, ob sie hoffen kann oder nicht... Ich will ihr einfach ein bisschen die Angst und die Sorgen nehmen können..
Vielen Dank!!!
9 Antworten
Kann er das einfach so machen?
Kann er. Ob hochschwanger, hochbetagt oder sonstwas spielt keine Rolle.
D> a muss es doch irgendwo ein schlupfloch geben..
Gibt es. Die Mietrückstände unverzüglich und in voller Höhe zahlen, dann ist die fristlose Kündigung unwirksam. Vorausgesetzt ihr wurde in den letzten 2 Jahren nicht schon ein mal wegen Mietrückständen fristlos gekündigt.
Sie soll am Montag unbedingt die Kündigung mitnehmen zum Amt.
Wenn hier also das Amt die Mietzahlungen "verschlampt" hat muß sie sich keine Sorgen machen. Aber wirklich nur dann.
wenn das amt also tatsächlich schuld daran ist und die rückstände in voller höhe überweist, ist die kündigung also unwirksam ja?
Ist sie. Wenn ihr nicht, wie schon geschrieben, schon einmal wegen Mietrückständen fristlos gekündigt wurde.
Hat der Vermieter auch gleichzeitig, wegen unpünktlicher Mietzahlungen, fristgerecht gekündigt, bleibt diese natürlich wirksam.
sie sollte erst mal mit dem Vermieter reden und ihm die Situation erklären. Dann sofort am Montag beim Amt nachfragen und die Sache klären lassen.
Sofort raus werfen kann der Vermieter sie eh nicht, wenn sie nicht geht, muss er sie raus klagen, das kann dauern.
Das Amt sollte sich eigentlich bemühen ihr in dieser Situation zu helfen.
Naja - man bekommt zumindestens 1 Mal einen Anwalt umsonst (Landratsamt nachfragen) wenn man so wenig Geld hat.
ansonsten würde ich auf die Tränentrüsen drücken , zum Arbeitsamt gehen und unschuldig, nicht wütend wirken/sein und alles noch mal erklären, mit Bitte das sie sich beim Vermieter melden, er vielleicht die kündigung zurück nimmt.
Wenn auf dem Arbeitsamt schlecht gelaunte Frauen sitzen, nützt das mit den Tränendrüsen nicht viel. Das wirkt wohl eher auf Männer, besonders auf Familienväter.
Aufs Amt und einen Anwalt nehmen! Wenn es am JobCenter gelegen hat, dass die Miete nicht gezahlt wurde und sie davon keine Ahnung hatte, müsste noch etwas zu machen sein. Sie kann ja glaubhaft darlegen, dass es nicht an ihr gelegen hat.
Das Beste ist, sich einen Anwalt für Mietrecht zu nehmen (Beratungskostenhilfeschein kostet 10.- €), um erst einmal zu klären, was Sache ist. Sie sollte der Kündigung schriftlich widersprechen, sich um die Nachzahlung bemühen (notfalls nicht eher vom JobCenter weggehen, bis ein Ergebnis vorliegt) und keinesfalls ohne Gerichtsbeschluss die Wohnung verlassen. Wenn der Mieter nämlich nicht auszieht, muss der Vermieter klagen, und das kann dauern. Notfalls muss sie wegen ihres Zustandes eine einstweilige Verfügung beantragen, damit sie vorübergehend in der Wohnung bleiben kann. Allerdings: Wenn die schuldige Miete nicht schnellstens gezahlt wird und künftige Mietzahlungen womöglich auch nicht, hat sie schlechte Karten. Ich weiß nicht, ob ein Mutter-Kind-Heim sie dann aufnimmt oder ob das Sozialamt Notwohnungen hat. Ihr Anwalt sollte also auch Druck auf die Behörden machen (JobCenter oder Sozialamt), damit der Vermieter sein Geld bekommt.
Noch etwas: Vor jeder Zahlung bekommt man vom JobCenter einen Bescheid. Wenn sie keinen bekommt, kommt auch keine Zahlung. Schon nach 2 Wochen hätten bei ihr alle Alarmglocken klingeln müssen, und sie hätte dort vorstellig werden sollen. Hat sie denn ihre Regelleistung bekommen? Es wundert mich übrigens auch, dass sich der Vermieter nicht schon bei der ersten ausbleibenden Mietzahlung gerührt hat.
Soweit mir Bekannt ist,erhält man vorher einen Bescheid vom Jobcenter, erst dann kann man sich einigermaßen sicher sein,das alles seinen gang geht . Zur Fristlosen Kündigung: Wenn ich mich nicht Irre,hat sie bei einer Fristlosen Kündigung 1 Monat Zeit und muss nicht sofort aus der Wohnung raus . Ich würde am Montag gleich aufs Amt und mir einen Abschlag auszahlen lassen,den müssen sie ihr unter Vorbehalt gewähren . Dann würde ich persönlich zum Vermieter gehen und ihm die ausstehende Miete zahlen und ihm die Situation noch einmal berichten . Wenn sie Glück hat nimmt er die Kündigung wieder zurück!
hm okay... dann ist es wohl so...
da ich davon ausgehe dass sie mir da die volle wahrheit gesagt hat und die rückstände tatsächlich da sind aufgrund dessen, dass das amt einfach alles verpeilt hat, is das schon mal ein sehr guter ansatz....
wenn das amt also tatsächlich schuld daran ist und die rückstände in voller höhe überweist, ist die kündigung also unwirksam ja?