Ist eine fristlose Kündigung der Mietwohnung ohne Einschreiben gültig?

9 Antworten

Die Frage ist doch eher, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist!

Hase23 
Fragesteller
 26.09.2015, 20:37

Die fristlose Kündigung war nicht gerechtfertigt.

johnnymcmuff  27.09.2015, 00:21
@Hase23

Die fristlose Kündigung war nicht gerechtfertigt.

Warum nicht?  

jellabarmbek  26.09.2015, 20:38

Dann ist es doch egal, ob sie richtig zugestellt wurde. Wenn es eh keinen rechtlichen Grund gibt, fristlos zu kündigen....

johnnymcmuff  27.09.2015, 00:23
@jellabarmbek

Wenn es eh keinen rechtlichen Grund gibt, fristlos zu kündigen....

Dazu möchte der Fragesteller sich anscheinend nicht äußern

MyWayChicago  27.09.2015, 12:34
@johnnymcmuff

Ja er wurde gar leicht aggressiv, bei Nachfrage, wird schon seine Richtigkeit haben, dass man dem netten Menschen kündigt!

Ist eine fristlose Kündigung der Mietwohnung ohne Einschreiben gültig?

Ist gültig, man sollte nur beweisen können, dass sie zugestellt wurde, bzw. der Empfänger sie bekommen hat.

Das ganze allerdings in einem neutralen Briefumschlag ohne Porto. Also kein Einschreibenbrief.

Da ist keine Form  vorgeschrieben.

Kann ich dieses Schreiben nun ignorieren und  behaupten, dass ich es nie erhalten habe?

Behaupten kannst Du es, nutzen wird es sehr wahrscheinlich absolut nix.

Fristlose Kündigung bedeutet, dass man in 4 Wochen die Wohnung verlassen muss!

Steht wo?

Fristlos bedeutet ohne Frist, aber es wird halt immer angeraten eine Frist zu geben, bzw. man weiß dass das nicht ohne eine Frist geht.

Die fristlose Kündigung war nicht gerechtfertigt.

Warum?

Was wurde als Kündigungsgrund genannt?

Wurde vorher abgemahnt?

Bitte lasse Dir nicht alle wichtigen Details einzeln aus der Nase ziehen.

Gehe auf bearbeiten unter Deiner Frage und ergänze sie mit wichtigen Details.

MfG

johnnymcmuff

Hase23 
Fragesteller
 26.09.2015, 23:39

Es geht nur um die Beantwortung der oben gestellten Frage. Meine Lebensgeschichte interessiert hier glaube ich niemanden.

johnnymcmuff  26.09.2015, 23:49
@Hase23

Deine Lebensgeschichte musst Du auch nicht schreiben, aber wichtige Details braucht man schon, wenn man eine vernünftige Antwort will.

Ohne Beantwortung der Fragen kann man nur vermuten/raten.und die Frage nicht richtig beantworten.

Musst halt selbst entscheiden ob Du eine hilfreiche Antwort möchtest.

bwhoch2  27.09.2015, 23:13
@johnnymcmuff

Er will doch nur die Beantwortung der obigen Frage und die hast Du ihm ganz klar gegeben. Ob er es unter diesen Umständen für angemessen hält, so zu tun, als ob der die Kündigung nicht erhalten hat, ist seine Sache. Möglich, dass er sich damit nur unglaublich hohe Mehrkosten einhandelt. Aber vielleicht hat er sowieso kein Geld, dann ist das wiederum egal.

Ist eine fristlose Kündigung der Mietwohnung ohne Einschreiben gültig?

Ja

Fristlose Kündigung bedeutet, dass man in 4 Wochen die Wohnung verlassen muss!

Nö, sofort

Hase23 
Fragesteller
 26.09.2015, 20:58

Wir haben eine Frist bis 31.10.2015!

albatros  27.09.2015, 03:00
@Hase23

Das wäre so angemessen. Die Frage ist nur, ob die fK berechtigt und damit wirksam ist. Der Grund muss im Kündigungsschreiben steh'n, wenn nicht, ist sie unwirksam.

Kommt mir alles sehr bekannt vor… unteranderem Wir, haben auch gerade ‚wiedermal‘ von unserer Core Immobilien ( AG mit 11 Limited in England) eine Kündigung ins Haus bekommen: Fristlos zum 31.12.2015 wegen 2 zu später Zahlungen (von 4 Tagen Verzug, NICHT 1 Monat). Die 2te in 3 Jahren, ersten wurde gerichtlich zugunsten uns entschieden haben gerade eine Räumungsklage in 2ter Instanz beim Landgericht Berlin gewonnen. Da wollte uns unsere Core HV wegen einen erheblichen Mangel (10 Monate KEINEN Herd) Kündigen. Haben uns gewehrt und gewonnen in 2ter Insatnze:)

Zurück zum Thema: ein Nachbar hatte von uns hier im Haus, diesen schreiben auch bekommen mit derselben Begründung wie wir. Seine Anwältin hatte Wiederspruch: ‚Aufgrund des genannten Formfehlers weise ich Ihre Kündigungserklärung hiermit zurück‘ Tage später…ein schreiben von den Anwälten der Core… …das die Kündigung eine Vollmacht enthalten hat und Zeugen können genannt werden.

DAS IST FALSCH. ES WAR KEINE VOLLMACHT DABEI UND BEI UNSERER KÜNDIGUNG AUCH NICHT. (anscheinend eine NEUE Masche, um Mieter loszuwerden)

Haben mal nachgesehen bei Immo..Scout, Wohnung gegenüber wird Vermietet. 200€ Kalt mehr, ohne Kellerraum (nur mit Extra Mietvertrag und Extra Mietkosten) und nur als WG-Art, Gehoben ( ein Witz, ist nichts gehoben ) usw.

Dadurch dass wir bisher viele Rechtsklauseln und viele Urteile durchhaben, merken wir doch vermehrt wie es zunimmt das die Vermieter (meist Ausländische Investoren) die Mieter Rausklagen, mit irgendwelchen Schlupflöchern die sie ausnutzen. Mein Rat: 1) Mieterverein Anmelden und Probleme Melden (übernehmen nach 1Monat Mitgliedschaft, ALLE Kosten im Rechtstreit, wie bei uns, bis in die letzte Instanz :) wenn Kein Mieterverein geht dann… 2) beim Amtsgericht Prozesskostenhilfe Beantragen, das Vermieter zu Unrecht gekündigt hat. 3) KÄMPFEN WER IM UNRECHT IST NUR NICHT DIE BUTTER VOM BROT NEHMEN LASSEN! Gewinnt einer Gewinnen ALLE von den Investoren!!!

 Die Frage ist nur, ob die fK berechtigt und damit wirksam ist. Der Grund muss im Kündigungsschreiben steh'n, wenn nicht, ist sie unwirksam.

Voraussetzung ist, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist. Da gibt es diverse Gründe. Den deinen hältst du geheim, also kann von uns Usern da nichts beurteilt werden.