wie komme ich als Privatperson an eine Zustellungsurkunde des Gerichts?
ich muss die fristlose Kündigung nachweislich zustellen um die Räumung durchsetzen zu könnnen, die Mieterin holt Einschreiben-Rückschein nicht ab, hat die Klingel abgestellt, liest keine Post, insofern nützt nur noch die Zustellung per Zustellungsurkunde, wie komme ich ohne Gerichtsverfahren im Vorfeld an diese?
6 Antworten
Es kann jeder Gerichtsvollzieher mit der Zustellung per apost beauftragt werden, also nicht nur der für den Empfänger örtlich zuständige Gerichtsvollzieher. Einfach den Zustellungsantrag mit dem Kümdigungsschreiben an das nächste Amtsgericht schicken und um Vermittlung des Auftrages an einen Gerichtsvollzieher bitten.
Im Zweifel hat man dann einen Gerichtsvollzieher herausgesucht, der im Urlaub ist. Das geht dann keinesfalls schneller.
Hallo, Sie können der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts ihr Schriftstück übergeben und dieses dann durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen, sodass dieses nach § 132 BGB als zugegangen gilt.
amtliche zustellung macht ein gericht, das kann eine privatperson nicht. machs per EINWURFEINSCHREIBEN
Was du geschrieben hast ist so nicht ganz falsch. Aber vielleicht ein wenig missverständlich.
Denn eine amtliche Zustellung kann wirklich nur eine Behörde machen. Eine Zustellung kann aber auch im Parteibetrieb erfolgen, vgl. §§ 191 ff. ZPO.
ja, BEHÖRDE ist richtiger, stimmt! danke grinzz...........
Beim Amtsgericht anrufen, in dessen Bezirk der Zustellungsempfänger wohnt und sich die "Gerichtsvollzieherverteilungsstelle" geben lassen (sitzt im Amtsgericht). Dort die Adresse angeben und fragen, welcher GErichtsvollzieher zuständig ist. Sich dessen Namen und Adresse geben lassen und ihn mit der Zustellung des Schriftstücks beauftragten. Das heißt im Fachjargon "Zustellung durch den Gerichtsvollzieher".
Vorhergehende Antwort von Linivinia ist daher falsch.
EInwurfeinschreiben ist schlecht. Wenn überhaupt privat, dann Einschreiben mit Rückschein. Besser ist "Zustellung durch den Gerichtsvollzieher". Kostet halt 'n bissel was.
Ich möchte noch folgendes ergänzen:
Besser ist es, die Unterlagen an die zuständige Gerichtsvollzieherverteilungsstelle zu schicken und nicht direkt an den GV; bei Kündigungen sind oft Fristen einzuhalten; es kann nämlich vorkommen, daß der GV z. Zt. in Urlaub ist und dann bleibt das dort liegen.
Du mußt zwei Originale einreichen; Du erhälst ein beglaubigtes Original zurück; dann ist neben der Zustellung auch der Inhalt des zugestellten Umschlages amtlich bestätigt und der Empfänger kann nicht mehr behaupten, daß sich ein anderes Schriftstück oder ein leeres Blatt im Umschlag befunden hat - doppelte Absicherung...
Das ganze kostet ca zwischen 10 € und 20 €.
Da oft Fristen einzuhalten sind, sind die Unterlagen frühzeitig einzureichen, da auch die Zustellung ca. 3 bis 5 Tage dauern kann - nicht zu knapp kalkulieren...
Schick es per Einwurfeinschreiben.
Der Postbote unterschreibt dabei, dass das Schreiben im Briefkasten der Angeschriebenen angekommen ist, und damit gilt es als zugestellt.
Der Postbote unterschreibt dabei nicht, WAS in dem eingeworfenen Brief stand, lediglich, dass er einen Briefumschlag eingeworfen hat.
Der Empfänger kann behaupten, dass ein leeres Blatt in dem Umschlag war.
Der Gerichtsvollzieher bestätigt sowohl die Zustellung als auch den Inhalt der Zustellung.
Das sollte kein Problem darstellen, wenn man den Brief mit Zeugen eintütet und gemeinsam mit ebenselben bei der Post aufgibt
Aber ich stimme dir zu, dass die Version mit dem Gerichtsvollzieher vermutlich unkomplizierter ist.
Na, wenn du ohnehin auf Zeugen bauen willst, dann kannst du das Schreiben auch vor Zeugen eintüten und vor denselben Zeugen selbst in den Briefkasten werfen ;-)
Das Risiko, dass die Zeugen nachher nicht glaubwürdig sind, oder gar von ihrer Aussage abspringen, trägst du dann aber immer noch.
ich würde auch eine ZU bevorzugen...
Das sollte kein Problem darstellen, wenn man den Brief mit Zeugen eintütet und gemeinsam mit ebenselben bei der Post aufgibt
Womit das nichtbehördliche Zustellungssystem perfektioniert ist. Guter Zusatz, Morgenfrühstück!
Das geht auch! (und ist gar nicht mal so selten)
Am besten ist es, wenn der Zeuge nicht in Abhängigkeit des Ausstellers steht (Arbeitnehmer z.B.).
;-)
Ja, aber wenn man den Gerichtsvollzieher selbst heraussucht, der zuständig ist, geht es schneller.