Automatische Kündigung beim Arbeitgeber?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Weder ist das Arbeitsverhältnis beendet, noch ist Dein Urlaub weg.

Wenn Du dieses Jahr ausgesteuert wurdest, hast Du doch bestimmt nicht nur den diesjährigen Urlaub sondern auch noch Resturlaub vom letzten Jahr.

Dir steht also nicht nur der Urlaub aus 2016 sondern auch der von 2015 zu. Urlaub aus 2015 verfällt erst nach dem 31. März 2017.

Der Urlaub von 2015 wurde mir dieses Jahr schon ausgezahlt, da wusste ich noch nicht das ich dort dann nicht mehr arbeiten werde.

@Cheekybee

Solange Du im Betrieb nicht gekündigt hast oder der AG Dir kündigt, bist Du aber trotzdem noch Betriebsangehöriger.

@Hexle2

Danke fürs Sternchen und alles Gute

nein, das Beschäftigungsverhältnis endet nicht automatisch mit der Aussteuerung. der Arbeitgeber muss auch hier eine Kündigung unter Berücksichtigung der Fristen aussprechen, wenn er dich nicht "weiterbeschäftigen" möchte. der Arbeitgeber ist lediglich dazu berechtigt und verpflichtet, dich bei der Krankenkasse abzumelden. dies kommt aber keiner Kündigung gleich, sondern ist lediglich nach melderechtlichen Aspekten zu betrachten. du solltest einen Anwalt aufsuchen.