Aus psychischen Gründen krankgeschrieben und Wohnung fristlos gekündigt?

12 Antworten

  1. die Heizung darf der Vermieter nicht abstellen

  2. die Miete muss regelmäßig am 3. Werktag des Monats angewiesen sein. Wenn Du Gehalt bekommst, wird das ja auch immer am Monatsende gezahlt; das ist also kein Argument, sorry.
  3. Bei widerholter verspäteter Zahlung darf der Vermieter kündigen.
  4. Wende Dich umgehend an einen Mieterverein oder einen Anwalt.

Heizung darf er nicht abstellen.

Bei staendig verspaeteter Mietzahlung ist eine fristlose Kuendigung aber durchaus moeglich. Allerdings sollte vorher eine Abmahnung erfolgt sein. Wird nach der Abmahnung erneut verspaetet gezahlt, ist eine fristlose Kuendigung die logische und auch rechtlich i.d.R. durchaus durchsetzbare Konsequenz.

Ich verstehe auch dein Argument nicht, nach dem das Krankengeld erst im Nachhinein gezahlt wird. Das ist beim Gehalt doch auch nicht anders.

Da es allerdings üblich ist, dass das Krankengeld am Ende des Monats gezahlt

Ist das bei Lohnzahlungen nicht auch so?

muss ich die Miete seitdem nach zahlen statt am Anfang des Monats vorauszahlen

Hast du mit deinem Vermieter darüber gesprochen oder hast du ihn einfach vor vollendete Tatsachen gestellt? Letzteres mögen Vermieter zu Recht üblicherweise gar nicht.

desweiteren hat mein Vermieter meine Heizung abgestellt

Das darf er nicht. Der Vermieter hat dafür sorgen, dass in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April ("Heizperiode") in den vermieteten Räumen eine "Behaglichkeitstemperatur" erreicht werden kann. Die beträgt in den hauptsächlich genutzten Räumen 20-22 °C, in den Nebenräumen 18-20 °C. Während der Nacht - also von etwa 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr - reicht es, wenn eine Temperatur von ca. 17 °C erreicht wird. Fordere ihn also auf (am besten per Einwurf-Einschreiben), unverzüglich die Heizung wieder anzustellen. Drohe ihm Mietminderung an. Hierfür solltest du Protokoll führen (Datum, Uhrzeit, Außentemperatur, Innentemperatur).

Nun hat mein Vermieter eine fristlose Kündigung ausgesprochen

Hast du eine Abmahnung wegen deiner verspäteten Zahlungen bekommen? Das wäre zwingend erforderlich gewesen. Erst wenn du danach weiter verspätet zahlst, wäre eine fristlose Kündigung möglich.

an welchen Tag genau hast du die Miete immer bezahlt ? denn wenn eine Miete Monatsende statt Monatsanfang ein geht dürfte eine Kündigung nicht rechtens sein du hättest nur einmal nicht pünktlich bezahlt darum meine frage wann du die Miete bezahlt has gehe zum Amt und lass die Miete Übernehen das Krankengeld dürfte zu wenig sein unter dem Satz und wiederspreche der Kündigung  mache Brief fertig an deinen Vermieter und legst wiederspruch ein und und forderst den Vermieter auf die Heizung an zu stellen mit frist und drohe mit Anwalt

und gehe zum Anwalt für Mietrecht nicht zu deiner Betreuein die macht nichts die Kündigung ist nicht rechtens

denn wenn eine Miete Monatsende statt Monatsanfang ein geht dürfte eine Kündigung nicht rechtens sein du hättest nur einmal nicht pünktlich bezahlt

Hier wurde aber offenbar seit Juni regelmaessig jede Miete verspaetet gezahlt.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß unter diesen Umständen eine fristlose Kündigung zulässig ist, Du bezahlst Deine Miete ja weiterhin. Und die Heizung abzustellen um Dich rauszuekeln, ist unzulässig.

Melde das gleiche heute früh Deiner Betreuerin. Sie soll mit Dir oder für Dich rechtliche Schritte gegen den Vermieter einleiten.

Gute Besserung,

Giwalato 

Du bezahlst Deine Miete ja weiterhin

Dies aber offensichtlich regelmaessig nur mit erheblicher Verspaetung. Das muss der Vermieter natuerlich nicht hinnehmen. Der will seine Miete puenktlich und ist moeglicherweise auch auf puenktlichen Mieteingang angewiesen.

Die Miete hat spaetestens am 3. Werktag eines jeden Monats fuer den laufenden Monat anzuweisen. Alles andere ist zu spaet und dem Vermieter auch nicht dauerhaft zuzumuten. 

@DerCaveman

Das rechtfertigt aber weder eine fristlose Kündigung, noch das Abstellen der Heizung. 

@Giwalato

Das rechtfertigt aber weder eine fristlose Kündigung

Nach erfolgloser Abmahnung sehr wohl.

@DarthMario72

In der Frage steht nichts von einer vorher erfolgten Abmahnung. 

Außerdem bin ich nach wie vor der Auffassung, daß trotzdem die Kündigungsfrist von Seiten des Vermieters eingehalten werden muß.

@Giwalato

Außerdem bin ich nach wie vor der Auffassung

Leider sind weder deine noch meine Auffassung rechtlich relevant.

daß trotzdem die Kündigungsfrist von Seiten des Vermieters eingehalten werden muß.

Diverse Gerichte haben das anders entschieden. Du kannst selbst einige Urteile mit Google finden.