Fristlose, Hilfsweise ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

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Du hast ab der Kündigung drei Wochen zeit eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Dazu brauchst Du bis einschließlich der 1. Instanz keinen Anwalt.

Die Klage kannst Du beim Arbeitsgericht schriftlich verfassen lassen.

Entweder Du erwirkst, dass die Kündigung nicht rechtens ist und Du bleiben kannst oder aber das es zu einer ordentlichen Kündigung kommt eventuell sogar mit Abfindung.

Egal Anwalt ist eingeschaltet und die Kündigungsschutzklage macht er ende nächster Woche, liegt alles in dieser 21 Tage Frist.

Es wird mit Sicherheit dann zu einem Gütetermin kommen, so war es bei mir vor kurzer Zeit.

Bei mir war der Gütetermin ca . 3 Wochen nach dem Einreichen der Klage.

18 Tage nach dem Gütetermin hat sich mein Arbeitgeber auf den Vorschlag der Richterin eingelassen.

Ich habe mein Arbeitszeugnis selber geschrieben und meinen Arbeitgeber aufgefordert es so oder zumindest in der Art zu schreiben.

Er hatte die Auflage mir ein wohlwollendes Zeugnis auszustellen, das hat er getan.

Er hat mir ein 1 A Zeugnis ausgestellt, denn er hat meine Vorlage kopiert und unterschrieben.

Viel Glück.

Seit wann wird man denn wegen "Schlafmützigkeit" arbeitsunfähig geschrieben?

Es steht dir ja frei innerhalb von 3 Wochen gegen die Kündigung zu klagen. Evtl. bekommst du noch ein paar € asl Abfindung. Den Job bist du jedenfalls los. Nach zwei einschlägigen Abmahnungen hast du keine Chance.

Auf jedem Fall solltest du dich natürlich arbeitslos melden, wenn du magst, auch gerne eine Kündigungsschutzklage anstrengen.

Verspätungen sind regelmäßig ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Eine Kündigung, auch eine außerordentliche Kündigung, muss nicht innerhalb der Kündigung begründet werden. Es muss allerdings ein Grund für diese vorliegen.

Einer außerordentlichen Kündigung kann der Betriebsrat nicht widersprechen, er muss aber vor jeder Kündigung gehört werden.

Ist dieses nicht erfolgt, so ist die Kündigung unwirksam.

Du hast den Empfang deiner Abholung auf jeden Fall quittiert, auch wenn der Rückschein in diesem Fall vielleicht nicht abgetrennt wurde.

Ich sehe das Ganze eher so, dass die Kündigung glatt durchgelaufen ist und eine Klage nicht wirklich erfolgreich sein wird. Aber hier wird dir vielleicht ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eher Hoffnungen machen können...

Maximilian112  10.05.2013, 17:45

Einer außerordentlichen Kündigung kann der Betriebsrat nicht widersprechen

Sorry aber das ist nicht richtig. Das kann der BR wohl machen. Es ist sogar erstaunlich das der BR der ausserordentlichen zugestimmt hat.

Aber an der Kündigungsmöglichkeit des AG hätte sich nix geändert.

Familiengerd  10.05.2013, 17:58
@Maximilian112

@ Maximilian112:

Gegen eine außerordentliche Kündigung kann der Betriebsrat innerhalb von 3 Tagen Bedenken äußern, aber er kann nicht widersprechen - da hat skychecker allerdings Recht! (BetrVG § 102 Abs. 2 Satz 3)

maikdorau79 
Fragesteller
 10.05.2013, 17:53

Danke für deine Antwort, ich denke auch das ich dort auch nicht mehr arbeiten möchte, es geht mir in erster Linie um eine Ordentliche Kündigung da ich mich um mein Problem kümmere und diesbezüglich auch zum Psychologen muss nach der letzten Lungenuntersuchung nächste Woche. Ich weiß auch nicht wie so was zunehmend passieren kann,hatte nie deswegen Probleme. Ich habe in diesem Betrieb, immer Top Leistungen gebracht, und bin immer für neue Ideen bereit und hab auch selber viele Ideen gehabt, ich hätte mir da hingegen mehr Hilfestellung seitens des Arbeitgebers erwartet,Ich habe nie nein zu irgendwas gesagt und war auch an Bord als sie drohten unterzugehen und habe Freiwillig über ein halbes Jahr auf einen Teil meines Lohnes verzichtet. Und das man einem so in den ... tritt, finde ich Moralisch echt zum .... , rein Arbeitstechnisch kann ich sie verstehen.mehr aber auch nicht.

Maximilian112  10.05.2013, 18:00
@maikdorau79

es geht mir in erster Linie um eine Ordentliche Kündigung

ich erachte das auch wichtig für Dein ALG. Bei der Fristlosen wird es erst eine Sperre geben.

Ansonsten macht sich eine Fristlose auch nicht so gut im Lebenslauf.

Di Kündigung hast Du ja nun bekommen (iast zugegangen) Du sollstest Dich schnellstmöglichst von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder mit jemandem von der Gewerkschaft beraten lassen und gglfs. Kündigunsschutzklage erheben ....

Das der Betriebsrat der Kündsigung zugestimmt hat, ist zumindest sprachlicher Unsinn, weil der Betriebsrat nur angehört wird und slbst wenn er nein sagt oder irgendwelche Gründe vorbringt, kann der Arbeitgeber trotzdem kündigen.

Familiengerd  10.05.2013, 17:45

Das der Betriebsrat der Kündsigung zugestimmt hat, ist zumindest sprachlicher Unsinn, ...

Endlich einmal Jemand, der auch darauf hinweist, dass im Betriebsverfassungsgesetz eine Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung eines Arbeitnehmers überhaupt nicht vorgesehen ist; der entsprechende Satz im Kündigungsschreiben ist auch Unsinn!!

Familiengerd  10.05.2013, 17:53
@Familiengerd

Ergänzung:

Eine Verpflichtung des Betriebsrates zur Zustimmung zu einer Kündigung gibt es nur, wenn das zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart worden ist.

Ich sehe Dein verschlafen nicht als Grund für eine Fristlose. Gegen diese wirst Du vermutlich auch erfolgreich klagen können.

Aber gegen die ersatzweise ordentliche Kündigung ist nicht viel zu machen. Du hast einschlägige Abmahnungen bekommen und obendrauf ein Personalgespräch. Dort wurde Dir vermutlich auch die Konsequenz aufgezeigt.

Ob der BR zustimmt oder nicht, der Betrieb kann Dich entlassen. Die Zustimmung des BR ist erst vor Gericht relevant. Dein Gespräch mit einem BR Mitglied ist in keinster Weise zu verwerten.

Deine AU gibt Dir keinen Kündigungsschutz.

maikdorau79 
Fragesteller
 10.05.2013, 18:02

Danke, ja mir geht es nur darum Ordentlich raus zukommen, so dass ich wenn ich alle Ärztlichen und Psychologischen Untersuchungen hinter mir habe,mich wieder eingliedern kann ins Berufsleben. Es würde jetzt nichts bringen dort wieder anzufangen, mir geht es um mein Gesicht zu wahren, denn das was da passiert ist,bin nicht ich und war es auch nie bei keinem anderen Arbeitgeber.Anwalt ist eingeschaltet und Kündigungsschutzklage in Vorbereitung.Sollte diese Kündigungsschutzklage Erfolg haben, muss zahlt dann der Arbeitgeber weiter bis zum ende der Ordentliche Kündigung ? Im Moment muss ich Krankengeld beantragen und dann erneut zum Amt mich Arbeitslos melden.ich denke dass ich einer Sperre nicht umgehen kann und Hilfe zum Lebensunterhalt beim zuständigen Sozialamt beantragen muss.

Maximilian112  10.05.2013, 18:54
@maikdorau79

wenn die fristlose vom Gericht nicht anerkannt wird hast Du Anspruch auf ALG.

Normalerweise besteht Anspruch auf Lohn bis zum Kündigungstermin.

DerCAM  11.05.2013, 02:35
@Maximilian112

wenn die fristlose vom Gericht nicht anerkannt wird hast Du Anspruch auf ALG.

Wirklich? Bei einer ordentlichen verhaltensbedingten Kuendigng???

Wer hat denn da die Arbeitlosigkeit verschuldet? Bei einer verhaltensbedingten doch wohl der Arbeitnehmer selbst!

Maximilian112  11.05.2013, 09:24
@DerCAM

Ich muß mich verbessern. Das AA hat auch bei der ordentlichen Kündigung die Möglichkeit eine Sperre zu verhängen.

Danke für den Hinweis und Sorry.