Fristen - zählt das Versanddatum oder das Ankunftsdatum?

5 Antworten

Fristen gelten normalerweise so, dass das entsprechende Schriftstück in den "Machtbereich" des Empfängers gelangen muss. Für den Postweg ist der Versender verantwortlich.

Ohne 100%igen Richtigkeitsanspruch, aber ich bin mir ziemlich sicher:

In der Schweiz gilt im Vertragsrecht bei Fristen das Eingangsdatum beim Empfänger.

Im Öffentlichen Beschaffungsrecht, z.B. bei Ausschreibungen, hingegen das Abgangsdatum des Poststempels, denn das ist das einzige, was am Tag der Offertöffnung vor Öffnen des Umschlags geprüft werden kann. Was dann auf dem Brief im Couvert für ein Datum steht, wird nicht beachtet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

VOR der Frist muss der Brief eingetroffen sein, nicht umsonst steht da bis zum .......

kommt der Brief danach an, muss er nicht mehr beachtet werden.

Nein, bei Fristen zählt die Ankunft im Kreislauf des Empfängers.

Praktisch meist, wenn es zugestellt ist.

Du bist dann zu spät.

Das Datum der Ankunft.

Ist ja kein Preisausschreiben, wo der Poststempel als Nachweis gilt.