Muss ich dem Vormieter die Miete zahlen wenn er früher auszieht?

13 Antworten

 Der Vormieter zieht 2 Wochen vor Ende seines Mietvertrags aus und ich kann dann schon in die Wohnung

 

Wenn er Dich aus Kulanz zwei Wochen eher in die Wohnung lässt, dann kann er hierfür natürlich auch die anteilige Miete verlangen.

Willst Du das nicht, wird er dich auch nicht eher in die Wohnung lassen.

Unabhängig davon würde ich die Wohnungsübergabe ausschließlich mit dem Vermieter machen. Was passiert denn, wenn der Vormieter Schäden an der Wohnung verursacht hat, von denen der Vermieter nichts weiß?

Dann darfst Du dafür gerade stehen.

 

Überleg mal logisch: Der Vormieter hat schon eine neue Wohnung und zahlt sicher schon für den ganzen Dezember dort die Miete. Zusätzlich auch noch die Miete für die alte Wohnung, obwohl er sie ab Mitte Dezember gar nicht mehr nutzen will.

Du als neuer Mieter zahlst jetzt vielleicht auch noch die alte Wohnung und könntest ab Mitte Dezember schon mit evtl. Renovierungen der neuen und dem Umzug beginnen. Du würdest also schon ab Mitte Dezember die Wohnung nutzen wollen. Sie zu nutzen, ohne dafür zu bezahlen, ist jedoch wider jede Logik.

Demzufolge ist es doch nachvollziehbar, dass der bisherige Mieter Dir den Vorteil nur verschaffen würde, wenn er auch davon profitieren kann. Logisch, oder?

Du solltest Dich fragen, was Dein Nutzen ist, wenn Du schon ab Mitte Dezember einziehen kannst. Was wäre z. B. wenn Du erst am 1. bzw. 2. Januar rein kannst, aber auf der anderen Seite Deine jetzige Wohnung schon am 31.12.2016 an den Vermieter zurück gegeben werden muss, weil bereits am 1. Januar auch in diese Wohnung schon neue Mieter einziehen wollen.

Möglicherweise bekommst Du das nur mit einem teuren organisatorischen Aufwand hin und brauchst dazu noch eine Umzugsfirma und Handwerker, die die fälligen Reparaturen oder Renovierungen durchführen müssen. Viel Glück dabei! Um Silvester/Neujahr fast unmöglich.

Das einkalkuliert, kann es sein, dass die halbe Miete für den Vormieter günstiger für Dich ist, als diesen evtl. zeitlichen Engpass zu bewältigen.

nein, musst Du nicht. Er kann dafür aber auch die Wohnung erst zum Ende seines Mietvertrages zurückgeben, so daß Du auch erst zu Beginn Deines Vertrages einziehen kannst.

Du - ganz einfach. Wann Du Zugang zur Wohnung bekommst hängt ja nicht davon ab wann der Vormieter auszieht, sondern wann er so nett ist die Schlüssel zu übergeben.

Wenn Du also den Deal nicht möchtest, dann bekommst Du halt die Schlüssel erst wenn der Mietvertrag endet und nicht bei Auszug des Vormieters.

Musst Du wissen ob Du schon 2 Wochen vorher in die Wohnung willst oder nicht.

Nein. das Mietverhältnis von deinem Vormieter ist mit dem Vermieter geregelt. Der muss solange Miete zahlen, wie vereinbart.

Natürlich kann der Vormieter auch bis zum letzten Tag die Wohnung nutzen und muss dich nicht einziehen lassen.

Ihr könnt das, so denn auch der Vermieter damit einverstanden ist, selber regeln wie ihr wollt. Du bist aber nicht verpflichtet zu zahlen, der Vormieter ist aber auch nicht verpflichtet dich schon in die Wohnung zu lassen.


Ach ja...wenn die Wohnung vom Vormieter an den Vermieter noch nicht übergeben wurde, dann solltest du dir das evtl. zweimal überlegen, ob du da schon drin wohnen willst. Zumindest sollte da schon einiges geklärt sein.