Freundin will in Mietvertrag?

7 Antworten

Wenn Sie mit in dem Mietvertrag steht und es zur Trennung kommt kann sie sich weigern auszuziehen. Da alle Vertragspartner einverstanden sei müssen das einer ausscheidet.

Wir hatten erst so ein Problem.

Der ex Mann meiner Frau hat sie nicht aus dem Mietvertrag ausscheiden lassen, er ist verstorben und sie musste jetzt die Wohnung räumen und noch 3 Monatsmieten zahlen.

Nicht mit in den Mietvertrag aufnehmen! Dann haette sie naemlich die gleichen Rechte an der Wohnung wie du und du wuerdest sie kaum noch los. Ausserdem wuerdet ihr dann gemeinschaftlich haften und ihr koenntet auch nur gemeinsam kuendigen.

Macht statt dessen einen Untermietvertrag (vorher unbedingt die Zustimmung des Vermieters einholen!). Dann bist du zwar auch an die gesetzlichen Bestimmungen zur Kuendigung gebunden, hast aber viel mehr Moeglichkeiten und es ist sehr viel einfacher als bei einem gemeinsamen Mietvertrag.

 ich habe aber bedenken das das nicht für ewig hält und will mich schützen das falls sie Schluss macht ich sie rauswerfen kann.
bin evtl bisl. zu misstrauisch aber will geschützt sein wie bei einem ehevertrag

Wenn das wirklich so ist, dann sage das ganz offen zu Deiner Freundin und ich bin sicher, dass sie dann gar nicht mehr einziehen will. Das wäre eine Form der Problemlösung.

Ansonsten: Nimm sie auf gar keinen Fall in Deinen Mietvertrag auf. Du geht sowieso nur mit Zustimmung des Vermieters und warum sollte er eine mutmaßlich mittellose, alleinerziehende junge Frau in den Vertrag aufnehmen? Er hätte keinen Vorteil und allenfalls das Risiko, dass Du das irgendwann das Weite suchst, nicht mehr auffindbar bist und sie dann in der Wohnung zurück bleibt, die sie allein gar nicht mehr zahlen kann.

Mach mit Deiner Freundin ganz offiziell einen Untermietvertrag, in dem Du alles regelst, was Du gerne in einem Ehevertrag regeln würdest.

Also zum Beispiel, welche Räume sie exklusiv für sich hat, welche Bedingungen gelten für die gemeinsame Nutzung der übrigen Räume und des gesamten Hausrats. Regelt auch die Kündigungsfrist, sofern sie von der gesetzlichen zu Gunsten der Freundin abweichen soll usw.

Dann bist Du abgesichert. Aber vielleicht mag die Freundin dann auch nicht mehr einziehen.

Verzeih den Kommentar, aber wieso denkst du dass du das Recht hättest sie rauszuwerfen und nicht andersherum? ;) Ich dachte ihr wollt ZUSAMMEN irgendwo einziehen. In der Konstellation würde sie eher zu dir ziehen.

Was mit Einverständnis des Vermieters möglich ist: Ein Untermietvertrag, in dem als Kündigungsmöglichkeit explizit benannt ist dass bei Auflösung der persönlichen Beziehung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (fristlos geht nicht) die Untermiete gekündigt werden kann. Ist aber nicht die feine Englische

xxfistexx  23.02.2021, 23:53

Es kann nur einer, die debitorische obligation übertragen bekommen.

Fearlxss1337  23.02.2021, 23:53

Weil es seine Wohnung ist?

LePetitGateau  24.02.2021, 09:30
@Fearlxss1337

Ich verstehe das "Sie will mit mir in eine Wohnung einziehen" absolut nicht so, als wäre das seine

Das würde ich sein lassen. Empfehle ihr, sich doch eine eigene Wohnung zu nehmen.

Wenn sie das Kind wieder hat, muss das ja auch irgendwo wohnen. Das wäre am besten mit der Mutter in einer Wohnung.