Kann ein Vermieter einen Mieter wg. Falschaussage bzw. vortäuschen falscher Tatsachen von einem anderen Mieter kündigen?

5 Antworten

Ein Vermieter kann jeden Mieter fristgerecht nach Mietvertrag kündigen.....

Wenn es denn nur so einfach wäre.

Da aber bereits mehrere Abmahnungen geschrieben wurden, vermutlich wegen unterschiedlicher Störungen des häuslichen Friedens, wozu auch falsche Beschuldigungen gehören, steht einer fristlosen Kündigung nichts im Weg.

@bwhoch2

D.h. soviel wie: wenn ich meinen Nachbar hasse, schmeisse ich Müll vor seiner Tür, Fotografier das, behaupte das dieser alles vollmüllt usw. und kann somit einen Mieter einfach aus dem Mietverhältnis drängen obwohl dieser nicht schuldhaft gehandelt hat?

M1 hat nun mehrere Abmahnungen und Vermieter droht mit Kündigung.

Wie hat der Mieter M1 auf die Abmahnungen reagiert? Oder hat er überhaupt reagiert?

Inwieweit stimmen diese Aussagen? Kann der eine der sich beschwert es auch beweisen?

Wenn ich beschuldigte wäre würde ich fragen, ob der Mieter was beweisen kann.

Ja. Problem ist halt, dass der eine Mieter extra Müll vor die Tür des anderen Mieters schmeisst, dieses Fotografiert und dann behauptet er würde alles vollmüllen. 

In diesem Nachtrag würde ich den Vermieter anrufen. Ihn einladen und zeigen was ich als beschuldigter an Müll wegschmeiße und dann den Müll anschauen was der Mieter an Müll pruduziert den Stress macht. Das könnte man machen. Oder der beschuldigte Mieter widerspricht dem jetzt endlich und bittet den Vermieter um Beweise oder sagt das man eine Videokamera im Flur installiert um zu zeigen das es der andere Mieter ist.

Wichtig mit dem Vermieter ins Gespräch gehen. Alles andere kann nach hinten los gehen.

Der Beschuldigte kann die Vorwürfe als falsch und unbegründet zurückweisen!

Für einen ausreichenden Kündigungsgrund muß eine Schuld bewiesen werden!

Falsche Beschuldigungen alleine, reichen da wohl kaum aus!

Meiner Meinung nach als Vermieter ist das unerträglich. Allein schon, dass ich mich permanent mit den falschen Beschuldigungen auseinander setzen müßte, würde mich dermaßen ärgern, dass ich nach den diversen Abmahnungen nun ernsthafte Konsequenzen ziehen würde.

Gibt es einen aktuellen Fall, würde ich nun die fristlose Kündigung deswegen unter Bezug auf die Abmahnungen aussprechen und sie persönlich übergeben. Mit dabei hätte ich auch einen Mietaufhebungsvertrag.

Ich würde also den Mieter aufgrund der fortwährenden Störungen den Mietvertrag fristlos kündigen und ihm mitteilen, dass er sofort, also bis zum Wochenende seine Sachen packen und ausziehen muss.

Bestimmt kommt erst einmal das große Jammern, wohin so schnell usw. Da würde ich mich dann entgegen kommend zeigen und ihm alternativ anbieten, dass er eine Mietaufhebungsvereinbarung unterschreibt, die vorsieht, dass er bis Ende September Zeit bekommt, sich eine neue Wohnung zu suchen, wenn er die Vereinbarung direkt unterschreibt. Falls dann noch gejammert wird wegen Geld, könnte man ihm noch einen nennenswerten Barbetrag z. B. 200 € anbieten, die er unmittelbar bekommt, wenn er die Wohnung ordentlich und in vertragsgemäßem Zustand spätestens am 30.9. zurück gibt. Der Betrag sollte entsprechend der Verhältnisse des Mieters so sein, dass die Gier durch kommt und alles andere überdeckt. Man sollte auf jeden Fall klar machen, dass er in dem Haus keine Zukunft mehr hat.

Geht er direkt darauf ein, sollte das Problem eigentlich gelöst sein.

Falls er ein paar Tage später darauf kommt, dass er Blödsinn gemacht hat, wird er vielleicht zu einem Rechtsanwalt gehen, der den Aufhebungsvertrag widerruft und auch gegen die fristlose Kündigung an geht.

Dann hat man als Vermieter immer noch die Möglichkeit, sich zu überlegen, ob man die Sache weiter verfolgt, also selbst zum Anwalt geht oder es abei beläßt in der Hoffnung, dass es erneut eine gute Gelegenheit geben wird.

Vielleicht reicht dieser heftige Warnschuss auch aus, um den Mieter auf diese Weise zur Raison zu bringen.

Welchem Mieter würdest du denn kündigen?

M1, der falsch beschuldigt wird? Nur bei dem kannst du dich ja auf die Abmahnungen berufen. Bloß der hat nix gemacht.

M2, der den anderen falsch beschuldigt? Der hat keine Abmahnung bekommen und macht fröhlich weiter. (Womöglich beim nächsten Mieter)


@TrudiMeier

Ooh, da hab ich was übersehen!

Wenn M1 bei jeder Abmahnung glaubhaft machen konnte, dass an den Vorwürfen nichts dran ist, müßte natürlich erst M2 einmal abgemahnt werden, um dann so vorzugehen, wie oben beschrieben.

Kleiner Umweg, aber sollte dann auch funktionieren.

Fehlt noch, was M1 machen könnte:

Gegen jede einzelne Abmahnung rechtlich vorgehen (ggf. Unterlassungsklagen) und gleichzeitig Verleumdungsanzeige gegen M2.

Dagegen vorgehen, bedeutet natürlich auch, bei jedem einzelnen Vorgang, um den es darin geht, glaubhaft darzulegen oder zu beweisen, dass die Vorwürfe jeder Grundlage entbehren und demzufolge auch die Abmahnungen nicht verwendet werden können. Dem Vermieter auch klar machen, dass man in jedem Fall einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung deswegen widersprechen würde.

Außerdem den Vermieter dazu auffordern, den M2 abzumahnen und ihn im Wiederholungsfall zu kündigen. Das alles sollte natürlich ein Rechtsanwalt machen.