Fristverlängerung bei Mietvertragskündigung wegen Eigenbedarf verlangt wird?

4 Antworten

Egal was da hin  und her gemailt wurde. Es gilt das Gesetz: Will der Vermieter wirksam kündigen, muss er das schriftlich tun und begründen.

Alles andere ist unwirksam.

Bis 5 Jahre Mietzeit beträgt die KF des Vermieters 3 Monate.

Eine EBK muss ausführlich begründet werden (für wen, warum, weshalb).

Eine sog. Vorratskündigung ist unwirksam.

Also "Ich brauche Zimmer für private Zwecke" ist keine ausführliche Begründung oder? Aber auch wenn ich die Frage stelle "Was genau möchten Sie damit tun?", er kann und wird bestimmt etwas ausdenken. Was genau sagt den das Gesetz dazu? Wie soll man so was beweisen? Der Typ kann ab sofort einer von seinen "Handwerkern" beauftragen, die schon genug in dem Haus "repariert" (mehr zerstört eigentlich) haben. Ich hatte für fast 2 Jahren ein Loch in der Innenwand durch dem man die Toilette und Dusche sehen konnte.

@AAtanasov

Noch mal: Da die EBK nicht formgerecht erfolgte, existiert eine solche auch nicht. Sie muss original vom Vermieter unterschrieben sein (das bedeutet "schriftlich"). Alle anderen Formen sind grundsätzlich unwirksam. Selbstverständlich solltest du dieses Wissen nicht preisgeben, deshalb SCHWEIGEN!

Alles Andere ist zweitrangig und derzeit völlig uninteressant.

Trotzdem noch soviel: In der EBK muss der Name des Begünstigten stehen und genau erläutert und begründet werden warum diese Person diesen Raum / diese Wohnung (was ist es denn, einmal Raum, andermal Wohnung?) benötigt.

Gibt es im Haus bzw. im Eigentum des Vermieters evtl. einen möglichen Ersatz? Wenn der da wäre und nicht angeboten wird, wäre auch deshalb die EBK unwirksam.

Stell mal die Bilder hier lesbar ein.

Grds. hat eine Eigenbedarfskündigung schriftlich, als Schríftstück mit Originalunterschrift(en) zu erfolgen. Darin wäre die Gründe des berechtigten Interesses, die Wohnung "für sich benötigen" zu wollen, anzugeben. Und eine Kündigungsfrist n. § 573c BGB einzuhalten.

Der Mangel der Form (Originalschreiben) wäre heilbar, der des Inhalts (konkrete Kündigungsfrist) nicht.

Nun hast du die Wahl: Du wartets seine wirksame EB-Kündigung ab und hoffst, dass sei nicht zum oder vor dem 30.06. wirkt.

Oder akzeptierst seine EB-Kündigung zugangssicher schrifltich (Einwurfeinschreiben) zum eigenen Wunschtermin 31.07. - in drei Monaten solte man wohl fündig werden.

Oder erklärtst deine eigene Kündigung zu diesem oder einem späteren Termin und hoffst, dass er keine EB-Kündigung mit kürzerer Frist ausspricht.

Bei einer Mietzeit weniger als 5 Jahren betrüge die gesetzl. Frist in beiden Fällen 3 Monate,  § 573c I BGB.

Deine Ruhe hättest du in jedem Fall: Solange das Mietverhältnis besteht, ist der VM nicht befugt, in deiner Wohnung irgendwelche Umbaumaßnahmen vorzunehmen. Im  Hinblick auf den bestehenden Mietvertrag hast du an deiner  Wohnung das alleinige Besitzrecht und der Vermieter ist gehindert, Renovierungs- und/oder Umbaumaßnahmen vorzunehmen. Lediglich notwendige Erhaltungsmaßnahmen wären zu dulden.

Das darf man in seiner Kündigung gern erwähnen :-)

G imager761



Bilder habe ich ursprünglich hier hochgeladen aber nach dem Posten meiner Frage sind diese nirgendwo zu finden. Bei Editieren jetzt scheint es unmöglich zu sein 1)Bilder hochzuladen bzw. 2)externe Bilder als Link hinzuzufügen (bei mehr als ein Link meckert das System, dass mein Post als Spam interpretiert wird). Platz um die Sachen als Text hinzuzufügen ist auch nicht genug. :-/ 

Ich kann die Datei nicht öffnen, aber das macht nichts.

Eine Eigenbedarfskündigung muss schriftlich erfolgen und der Grund ( die Person) für den der Eigenbedarf geltend gemacht wird muss in der Kündigung stehen.

Wenn dort nur steht:

hiermit kündige ich Ihnen wegen Eigenbedarf

Das ist unwirksam.

Die Kündigungsfrist hängt von der Wohndauer ab,

Bis 5 Jahre = 3 Monate

Ab 5 Jahren = 6 Monate

Ab 8 Jahren = 9 Monate

Hier noch Infos:

http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarfskuendigung/

Danke für die schnelle Antwort. Ich denke Link muss jetzt funktionieren (falls nicht, was für Fehler erhält man beim Öffnen?).

Also er hat folgendes geschrieben: ich brauche ein kleines Zimmer für den privaten Bedarf und muss Handwerker beauftragen.

Zum Thema Frist er hat es auch so geschrieben (also im Vertrag steht das auch, da ich 3 Monate im Voraus sagen muss, wenn ich die Wohnung verlassen werde).

Mein Problem ist (wie schon erwähnt), dass ich mich hoffentlich am Anfang von April operieren lassen werde. Zeit ist ziemlich knapp besonders wenn ich jetzt auch März (wegen Thesis) ausschließe.

Kann man da nicht irgendwie seine vorherige Nachrichten verwenden um Frist mit 1-2 Monate zu verlängern (hoffentlich werde ich die Verlängerung nicht brauchen)? Ich meine was soll das eigentlich sein - von "Du hast bis Ende des Jahres" bis "Ab ca. Mitte des Jahres bist du weg". Einige von meinen Nachbaren sind schon weg. Wir haben letztes Jahr (und auch am Anfang dieses) mehrmals mit dem Typ gestritten besonders für Sachen, die ER bezahlen sollte.

@AAtanasov

Kann man da nicht irgendwie seine vorherige Nachrichten verwenden um Frist mit 1-2 Monate zu verlängern 

Nein, denn was zahlt ist die handschriftliche Kündigung.

Deren Wortlaut kann man allerdings vom Anwalt prüfen lassen, ob sie unwirksam ist.

Falls sie unwirksam sein sollte, muss man einfach nichts machen, denn man muss den Vermieter nicht auf Fehler in einer Kündigung aufmerksam machen.

Irgendwann wird der Vermieter vielleicht zum Anwalt rennen und der erklärt ihn wie man richtig auf Eigenbedarf kündigt.

Möglich für Dich wäre aber auch gegen die Kündigung anzugehen, falls Du operiert wirst und länger im Krankenhaus usw. 

Du könntest aber auch versuchen, dem Vermieter Deine Situation zu erklären und Ihr einigt Euch auf einen Auszugstermin und macht einen Aufhebungsvertrag.

@johnnymcmuff

Also im Krankenhaus werde ich vermutlich nur eine Woche bleiben. Mein Hand werde ich aber nicht in der Lage richtig sein zu verwenden für mehreren Monaten. Klar, beim Auszug werde ich Freunden nach Hilfe fragen, aber die Stresslevels werden dadurch nicht geringer. :-/ Ich werde bestimmt mich bei einem Anwalt auch beraten lassen und die weiter Kommunikation mit seiner Hilfe erledigen. Wie viel das kosten wird ist natürlich auch die Frage. -_-

Heute habe ich ein Brief in meinem Postfach erhalten

Was steht da drin?

Achtung: Bildern sind unter  zu finden

Sind sie nicht. Du kannst Bilder, nicht größer als 2 MB, hier direkt hochladen. In einer Antwort zu deiner Frage.

Kündigung per E-Mail ist unwirksam!

Laut § 568 BGB ist für die Kündigung eines Mietvertrages die Schriftform vorgeschrieben.

Schriftform heißt auf Papier geschrieben/gedruckt und eigenhändig/original unterschrieben.