Mietvertrag: Juristisch gültige Formulierung für Mindestmietdauer von einem Jahr

5 Antworten

Der Vermieter kann keinen befristeten Mietvertrag abschließen, es sei denn er hat einen triftigen Grund. Z.B. Sanierung, Eigenbedarf, Wohnung für den Hausmeister). BGB §575, Abs. 1 - Zeitmietvertrag

Haben wir gerade durch, da mein Sohn auch aus einem befristeten Mietvertrag raus wollte (und dieses dann auch konnte, da der Vermieter keinen Grund angegeben hat)

Indem beide Parteien auf Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung für 1 Jahr ab Beginn des Mietvertrags verzichten...

Du kannst einen gegenseitigen Kündigungsverzicht für ein Jahr einsetzen.

Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 1 Jahr auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraums von 1 Jahr mit der gesetzlichen Frist zulässig.

Bedenke aber, dass nicht nur der Mieter damit gebunden ist , sondern auch der Vermieter!

Nach Deiner Formulierung wäre es aber eine Mindestmietdauer von 15 Monaten...

@MosqitoKiller

Du bist aber heute kleinlich......das kann man doch ändern, Mensch. Ist doch nur ein Beispiel und es ging doch um die Formulierung! :-((

Wie kann eine juristisch gültige Klausel in einem Mietvertrag lauten, um eine Mindestmietdauer von einem Jahr zu fordern?

Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 9 Monaten auf eine Kündigung.

Die Kündigung ist erstmals ab.. mit der dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.

Bei Wohnungen geht das nicht. Ein Mietvertrag unterliegt immernoch dem Mietrecht.

Hast Du schonmal den dritten Punkt der Regeln hier gelesen?

Natürlich geht das...

Bei Wohnungen geht das nicht. Ein Mietvertrag unterliegt immernoch dem Mietrecht.

Von nix Ahnung, aber davon ganz viel.

Ein beidseitiger Kündigungsverzicht ist in einem Formularmietvertrag bis max 4 Jahren vereinbart wirksam.

Genau, und davon hast du (leider) keine Ahnung. Kauf dir das BGB für 5 Euro, da steht das drin was du nicht weißt.