Freund Internet was gekauft Gesetzlicher Betreuer?
Hallo ein guter Freund von mir hat sich was im Internet gekauft. Er hat einen Betreuer mit Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge Betrag des Kaufes sind 1400€. Der Betreute hat das Geld aber nicht zur Verfügung, Und der Kollege der im den Kauf machen wollte ist abgesprungen. Frage was passiert jetzt mit meinen Freund ???
2 Antworten
Wenn der Kauf noch keine 14 Tage her ist, kann er Widerrufen. Dann passiert nichts. Wenn aber diese Frist vergangen ist, dass ist der Kauf nicht mehr rückgängig zu machen. Er könnte als 1. mit dem Betreuer reden, dass der ihm den Kauf bestätigt und das Geld rausgibt. Macht der das aber nicht, dann wird er sich um die Rückabwicklung kümmern. Er muss also in jedem Fall mit ihm reden. Tut er das nicht, dann wird die Bestellung kommen und er hat mit Mahnungen, Mahngebühren und weiteren Kosten zu rechnen. Das bekommt der Betreuer doch sowieso alles mit.
Deine Frage ist ja schon etwas her.
Normalerweise dürfte da nichts passieren. Ich verstehe dich ja so das er das Geld überhaupt nicht hatte, und der Geschäftspartner dann auch nicht mehr wollte. Somit hat sich die Sache ob mit oder ohne Betreuer erledigt.
Grundsätzlich haben Betreuer (Wenn Sie die Vermögensfürsorge haben) ob mit oder ohne Einwilligungsvorbehalt aber ein Vetorecht bei Geldgeschäften.
Wenn sich der Geschäftspartner dann aber stur stellt und auf dem Kauf besteht, wird es auch nicht gerade einfach. Dann muss man nämlich auf die Rückabwicklung klagen. Auch wenn die Erfolgsaussichten sehr gut sind, kann das doch sehr aufwändig werden. Da muss man im Einzelfall abwägen ob sich das für diesen Fall überhaupt lohnt.
In den meisten fällen teilen die Betreuer dem betreuten das Geld aber auch ein wenn Sie die Vermögensfürsorge haben. So dürfte es zu einem derartigen Geschäft eigentlich ohne die Zustimmung des Betreuers erst gar nicht kommen.