Darf ein Berufsbetreuer mit Einwilligungsvorbehalt für die ?Vermögenssorge Sachen des Betreuten verkaufen?

4 Antworten

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Interessante Frage, weil ich aktuell vor dem gleichen Problem stehe.

Der Betreute hat eine Menge Schulden mitgebracht, die er jetzt ratenweise abbezahlt.

Der Wohnwagen kostet jährlich € 850,-- (Stellplatzkosten etc.).

Woher soll das ganze Geld kommen. Der Betreute hatte über 1 Jahr lang den Auftrag den Wohnwagen irgendwie los zu werden.

Jetzt steht der Wohnwagen, auf meine Veranlassung hin, auf einem Abstellpatz.  Die Sachen kann sich der Betreute heraus holen. Er hat auch die Schlüssel.

Ich werde nicht zum 600 km entfernten Wohnwagen fahren, um persönliche Sachen heraus zu holen.

Es gibt jetzt noch zwei Möglichkeiten:

Entweder der Betreute verliert die Wohnung, weil er wegen dem Wohnwagen die Miete nicht mehr bezahlen kann.

Oder der Betreute kommt endlich in die Gänge, holt seine Sachen heraus und bietet den Wohnwagen zum Verkauf an.

Geld lässt sich nun einmal nicht 2 x ausgeben.


surfer567 
Fragesteller
 28.07.2017, 14:01

Mein Freund hatte in der Hinsicht keine Schulden gemacht. Er hatte im Sommer 2016 einen Schlaganfall erlitten und da ging es ihm zum Ende des Jahres sehr schlecht zudem seine Ehefrau noch zuvor an Krebs erkrankt ist und auich nicht mehr soviel machen konnte. Auf Grund dessen ist er ja in ein Pflegeheim gekommen und es wurde eine Betreuung veranlaßt.

Mittlerweile geht es ihm aber gesundheitlich wieder bedeutend besser und es wurde jetzt aktuell die Betreuung und der Einwilligungsvorbehalt aufgehoben.

Ich habe mich aber mal umgehört und auch im Netzt recherschiert.

Also der Betreuer darf nicht ohne weiteres den Wohnwagen verkaufen wenn es gegen den Willen des Betreuten ist und ihm dadurch kein Schaden entsteht. Die Wünsche des Betreuten hat der Betreuer allemal mit zu berücksichtigen.

Der Betreuer um den es geht hat auch seine Betreuungsaufgaben nicht richtig wahrgenommen. Der Betreuer war nie telef. erreichbar für den Betreuten und hat sich innerhalb von 6 Monaten nur 1 x blicken lassen. Und diese ganzen Ungereimtheiten hat der Betreute gegenüber dem Landgericht kundgetan.

Im Betreuungsrecht gibt es zwei Arten von Rechtsprechungen:

Einmal gibt es das geschriebene Recht, auf das Du Dich beziehst, und zum anderen das tatsächlich gelebt Recht, welches letztendlich von den meisten Betreuungsrichtern angewandt wird.

Gerade bei der richterlichen Anwendung des geschriebenen Betreuungsrechtes hat sich gezeigt, dass das Papier, auf dem es geschrieben steht, sehr, sehr, sehr  geduldlg ist, und dies von vielen Richtern schamlos ausgenutzt wird.

Da Richter in Deutschland sakrosankt, unantastbar und unangreifbar sind und es sich bei den Betreuten zumeist zuvor von dem gleichen Richtern  stigmatisierte über den Tisch gezogene Menschen handelt, besteht ein starkes einseitiges soziales Abhängigkeitsverhältnis zwischen diesen beiden Gruppen, welches schon alleine aus diesem Grund eine Auseinandersetzung auf gleicher Augenhöhe unmöglich macht.

Die Betreuten sind auf das Wohlwollen des Richters angewiesen. Sie wissen nur zu genau, dass wenn sie tatsächlich während eines Verhörs - von der Justiz beschönigend als „Gehör“ bezeichnet - aufmucken und ihre Unzufriedenheit mit der Betreuungssituation kundtun, sie mit einer Ordnungsstrafe oder mit einer Verschlimmbesserung ihrer Situation zu rechnen haben.

Letztlich sind sie dem Betreuer und dem diesen unterstützenden Richter schutzlos ausgeliefert. Die Politik will diesen allgemein als Rechtsbeugung bezeichneten Missstand auch nicht ändern und schaut deswegen intensiv weg.

vgl. hierzu https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BC..
Diese Machtfülle beflügelt so manche Richter noch einen drauf zu setzen.

Dazu interpretieren sie die Gesetzestexte derart beliebig, dass stets genau das herauskommt, was auch ohne Lesen dieser – als überflüssig empfundenen  - Gesetzestexte herausgekommen wäre.

Letztlich spielen diese Richter ihre Macht aus, machen kurzen Prozess und setzen die Betreuten ins Unrecht. Gleichzeitig machen sie ihnen klar, dass ein weiteres Aufmucken uncool ist, da dies nur zu einer Verschärfung der Gesamtsituation und somit zu einer Zwangseinweisung der Betroffenen führen würde.
Letztlich verfügen Richter noch über eine Allzweckwaffe, mit deren Hilfe sie jeden unzufriedenen "Kunden" in die Knie zwingen können. Sie ordnen einfach seine Prozessunfähigkeit an und machen ihn auf diese Weise für immer mundtot.

vgl.

https://weact.campact.de/petitions/beenden-sie-richterwillkur-in-niedersachsen?

Dass es solche befangenen Richter gibt, ist unbestritten und führt tagtäglich zu tausenden Beschwerden über willkürliches Handeln von Richtern, welche jedoch stets von der Richterlobby – hier der gesamten hierarchisch gegliederten Justiz - mit vorgefertigten Ablehnungsbescheiden beantwortete werden.

Ein ersten Überblick zum organisierten Betreuungsbetrug gibt  folgendes Videos der Fachanwältin für Betreuungsrecht Claudia Grether:

 https://www.youtube.com/watch?v=0fsczBN09IU&t=28s

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
robi187  25.08.2019, 07:20

also wenn man das hört und liest, frage ich mich ober der spruch richtig ist:

nie mehr ein system wie im 3 reich ?

aber ich glaube daran dass es da viel schützer gibt? habt mich aber zum nachdenken gebracht? denn wer steck hinter den betreuungsvereine? wieder nur eine behörde?

es macht angst?

was sagen die politiker dazu?

Novosibirsk  25.08.2019, 18:48
@robi187

Politiker sind voll damit beschäftigt, einen guten Listenplatz in ihrer Partei für die nächste Wahl abzusichern. Da macht es sich nicht gut, wenn man bestehende Strukturen und Pfründesysteme in Frage stellt.

robi187  25.08.2019, 19:20
@Novosibirsk

ja so kommt es einem vor? dann kommt noch koalitonszang? oder besser wie im märchen: des kaisers neue kleder?

wie war es damals mit dem abtranzporte von verscheidene selbst kirchliche einrichtungen?

http://s522790709.online.de/271.htm

sicher darf er das, dafür ist er ja da

er hat einfach gesehen, dass der wohnwagen nur kosten verursacht und ihn deshalb verkauft

aber man verkauft eigentlich nur den wagen, nicht das zeug, was darin ist

einfach rausholen

surfer567 
Fragesteller
 26.07.2017, 11:48

Nach meiner Rechersche darf er das nicht ohne weiteres.

Nach § 1901 Abs. 2 BGB sind die Wünsche und Vorstellungen des Betreuten zu berücksichtigen wenn sie nicht zum Nachteil für den Betreuten warden. Und in Abs. 3 steht sogar das der Betreuer solche wichtigen Entscheidungen mit den Betreuten bespricht und hat dessen Wünschen Wünsche zu entsprechen soweit dessen Wohl nicht zuwiderläuft. Der Betreuer kann also nicht über den Betreuten bestimmen wie er möchte, sondern ist an deren Willen und Wünschen grundsätzlich gebunden.

Und außerden hätte der Betreuer im Vorfeld die privaten Sachen des Betreuten aussortieren müssen. Das Kuriose ist aber auch , das der Betreuer überhaupt keine Schlüssel für den Wohwagen besitzt. Die Schlüssel und auch sämtliche Papiere des Wohnwagens ist immer noch im Besitz des Betreuten.

 

Kommt auf die Betreuungsverfügung an.

Sehr wahrscheinlich ja.