Mit Auto an Hausecke hängen geblieben?

4 Antworten

Dafür ist Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters zuständig.

Ohne Bild können wir zur Reparatur nichts sagen. Du solltest aber nicht anfangen bevor die Versicherung das freigegeben hat. Eventuell wollen die vorher einen Gutachter schicken.

Das ist ein klarer Krafthaftpflichtschaden. Du hast das Recht, auf Kosten der Versicherung einen Sachverständigen zu beauftragen, der die Höhe des Schadens feststellt. Danach kannst Du selber entscheiden, ob Du den Schaden reparieren lässt und die Rechnung an die Versicherung weiterleitest ( wenn der Unternehmer nicht sogar selber mit der Versicherung abrechnet ) oder Du den Geldbetrag ( netto ) von der Versicherung in bar forderst.

Ohne Bild ist es nicht möglich, den Schaden abzuschätzen. Er wird von der Versicherung des Autofahrers bezahlt. Daher ist es nicht nötig, das selbst zu machen. Ein Malerbetrieb oder Gipserbetrieb kann das fachgerecht erledigen.

Ich sehe kein Bild.

Die Haftpflicht des Verursachers greift in dem Fall (vorausgesetzt es bestand kein Vorsatz).

Sie greift auch bei Vorsatz. Nur muss der Versicherungsnehmer dann an die Versicherung löhnen!