Darf die Polizei der Versicherung ohne Einwilligung Auskunft erteilen?

9 Antworten

man hat eine Auskunftspflicht gegenüber der Versicherung, die wurde nicht gegeben, also hat man die Zahlung verweigert. 

ohne Aktenzeichen der polizei kann niemand irgendwelche Unterlagen fordern

Die Angaben seien "haltlos"? Wieso sollten sie dann ursprünglich von der Polizei sein? Warum sollte die Angaben machen, die offensichtlich falsch wären?

Weil es vielleicht gar keinen Überfall gab?

ja. Darf sie. Das ergibt sich aus dem Polizeirecht der Bundesländer.

Bei einer Schadensmeldung bist du erst einmal selbst verpflichtet, alle relevanten Mitteilungen an den Versicherer zu geben.

Dazu gehört auch die Freigabe an die ermittelnde Polizeidienststelle. Bei Einbruchdiebstahl wird sogar die Staatsanwaltschaft befragt.

Wenn Du "Meine Oma wurde überfallen" so der Versicherung mitgeteilt hat und (vermutlich) diese eine Hausratversicherung ist, ist es völlig normal, dass die Regulierung abgelehnt wird (Überfälle finden in der Regel nicht in privaten Wohnungen statt).

Der Überfall wurde in einem Großmarkt durchgeführt.

@denny1007

Dann kannst Du die Versicherung knicken.

@denny1007

Raub ist sehr wohl Gegenstand der Hausratversicherung. Natürlich zahlt keine Versicherung auf Zuruf. Erst muss die Ermittlung geführt werden. Eine Regulierung erfolgt meist erst, NACHDEM die Ermittlung erfolglos eingestellt wurde.