Fremdes Videomaterial verwenden mit Quellenangabe?

5 Antworten

Zum einen gilt, bei der Verwendung von fremden Materials, das Zitatrecht nach §51 UrhG. Du darfst dementsprechend, sofern du die Szenen aus einer legal veröffentlichten Quelle beziehst, verwenden, sofern du eine Eigenleistung erbringst - dich also mit den zitierten Inhalten auseinandersetzt. Beispielsweise könntest du in einer Videoantwort Szenen aus dem zu beantwortendem Video verwenden, um dann darauf direkt zu antworten respektive zu reagieren. 

Dies gilt zum einen für Videos anderer Content Creators auf YouTube aber auch für Filme. 

Schön erklärt, von einem fachkundigen Juristen, wird das an dieser Stelle:

https://youtube.com/watch?v=XOgKoxVQaPQ

·································································································

Das reine bearbeiten und hochladen, wie beispielsweise bei Anime Music Videos (AMVs) fällt nicht unter das Zitatrecht und prinzipiell bedarf es hier einer Lizens des Urhebers. In diesem Fall muss der Urheber, beispielsweise der Filmverleih, der Content Creator oder bei Spielen auch der Publisher, angeschrieben werden und um eine Lizens gebeten werden - ohne diese ist eine Weiterverarbeitung ein Verstoß gegen das UrhG.

Es ist also grundsätzlich immer sicherer, bei der Weiterverarbeitung von urheberrechtlich geschütztem Material den Urheber anzuschreiben und im vornherein abzuklären, wie es um eine Lizens steht. Andernfalls kann solch ein Vorhaben rechtlich problematisch werden - ein sehr populäres Beispiel wären an der Stelle die Neusynchronisationen der Harry Potter Filme von der Content Creatorin Coldmirror, auch wenn es hier nur eine Kanallöschung durch YouTube nach sich zog. 

Dementsprechend ist bei solchen Vorhaben Vorsicht oberstes Gebot. In den meisten Fällen geht zwar alles glimpflich aus oder es passiert effektiv nichts, so beispielsweise bei den Anime Music Videos aber provozieren muss man es auch nicht zwangsläufig.

Liebe Grüße.

die standard-youtube-lizenz, unter der die ganz überwiegende zahl der videos steht, lässt keine weiter verwendung zu.

ich kann mir nicht vorstellen, dass du das zitatrecht für deinen zweck nutzen kannst/willst.

annokrat

HansQuarkWurf 
Fragesteller
 04.02.2017, 20:47

Doch eigentlich schon, Ich wollte nur nicht jedem preisgeben was genau ich gerne machen möchte aber bei meinem Vorhaben würde mir das Zitatrecht sozusagen...den Arsch retten...😉

Eine Nennung/Verlinkung/... ersetzt nicht die Erlaubnis des Urhebers/Rechteinhabers.

Ja, darf man. Außer das Video ist geschützt, aber da es auf YouTube steht ist das kein Problem

HansQuarkWurf 
Fragesteller
 04.02.2017, 16:16

Auch ohne vorher beim Urheber nachzufragen?

Drainage  04.02.2017, 16:23

D.h. ich darf dein Video vom letzten Urlaub runterladen und das Material irgendwie mit Videosoftware bearbeiten und dann einfach wieder hochladen, ohne dass du irgendwelche Rechte daran hast?

Daran glaubst du doch selber nicht!

HansQuarkWurf 
Fragesteller
 04.02.2017, 16:25
@Drainage

@Drainage Ich sagte ja ich, würde den Urheber erwähnen.