Youtube Ausschnitte auf Instagram posten?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei fremden Inhalten gilt grundsätzlich das Urheberrecht. Selbst ein kurzes Video aus einem anderen, kann, sofern es nicht rekombiniert wird, bereits einen Urheberverstoß darstellen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn du mit dieser Entnahme Dein eigenes Profil befeuern willst. Grenzwertig - ich wäre vorsichtig.

Danke erstmals! Klingt etwas komisch aber gilt das auch für Videos welche aus Amerika stammen oder nur für deutschsprachige Videos?

@aleqs

Das gilt natürlich für jedes Video, ungeachtet der Herkunft. Um auf Nummer sicher zu gehen bräuchtest Du die Einwilligung des Urhebers. Wie gesagt - wenn Du es verwendest um es zu etwas neuem zusammenzuschneiden wäre es u.U. möglich; aber es müsste sich immer nur um einen klein Handeln (2 - 5 Sekunden) und der Großteil des Videos z.B. (85 - 87 Sekunden) aus einer Moderation bestehen. Auch könnten mehrere Videos zu teilen verarbeitet werden aber auch hier bleibt es dabei, das mehr entstehen muss als eine reine Compilation. Grauzone...

Grauzone - du bist nicht Urheber und hast wahrscheinlich auch keine Nutzungsrechte für das Material. Bei einem kleinen unbekannten Kanal wird da wahrscheinlich nichts passieren, allerdings kannst du durchaus abgemahnt werden.

Ja , solange kein Gesicht erkennbar ist und Kennzeichen