Fremdes auto beschädigt durch Ausladen
Hallo ihr Wissenden :)
Folgende Situation:
Person A (nicht ich) war mit meinem PKW unterwegs.
Als Person A etwas aus dem Kofferraum entladen wollte, fiel eine Leiter, die im Kofferraum war um und beschädigte die Motorhaube des Autos, welches hinter meinem PKW geparkt war.
Meldung an Privathaftpflicht von Person A gemacht
--> Antwort erhalten:
Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs oder Kraftzeugsanhänger wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden nicht versichert. Wir können daher leider für diesen Schadenfall keinen Versicherungsschutz bieten
Wer ist dafür zuständig? (PKW ist auf mich zugelassen)
Wie ist der "Gebrauch" des Fahrzeugs definiert? (es wurde ja nur etwas ausgeladen und dadurch entstand der Schaden... - oder spielt das keine Rolle?)
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG Sille
9 Antworten
Leider muß deine PKW Haftpflicht den Schaden regeln! (Wenn Prozentsteigerung vermeiden möchtest zahl den Schden so, wenn Er nicht zu hoch ausfällt)
weißt du genau wieso oder hast selbst so nen fall schon gehabt?!
also da der schaden nicht von deinem auto verursacht wurde sondern von person A müsste die greifen. weil in dem moment ist ja person A nicht mit dem auto gefahren sondern hat ja lediglich etwas aus dem auto ausgeladen. ich denke die versicherung versucht sich nur um die kosten zu drücken :P
rein theoretisch könnte ja hinz und kunz dann autos beschädigen ohne das überhaupt irgendwas greift. weil die schuld ist klar... "person a hat durch unachtsamkeit was kaputt gemacht", so wie es die versicherung ausgelegt hat, " person a hat mit dem auto was kaputt gemacht" allerdings war dein auto ja nicht daran beteiligt. zur not ruf mal deine kfz haftpflicht an und schau was die dir sagen. wenn die das ohne murks entgegennehmen ist das ja kein ding... ja eigentlich zwar schon... aber irgendeine von beiden muss greifen. das steht fest. beruhe dich immer auf den schrieb der privaten haftpflicht... oder anderstrum falls die pkw haftpflicht selbiges sagt, was dir denke ich lieber ist :)
habe gerade mein PKW Haftpflicht angerufen;
laut Aussage dieser sind sie wirklich dafür zuständig, da ein Be- und Entladevorgang vorliegt und dieser der Benutzung / Gebrauch des PKW zugeordnet ist...
werde diesen Schaden jetzt dort erst mal melden und abwarten, wie hoch der Schaden letztendlich ist um durchzurechnen, ob er selbst bezahlt wird oder durch die Versicherung übernommen werden soll... :(
Die Haftpflicht des Wagens hat damit nichts zu tun. Dies liegt im Verschulden der Person A.
Die Privathaftpflicht der Person A muss den Schaden regulieren. Wenn Person A keine P.H.vers. hat muss Person A dies aus eigener Tasche bezahlen.P.S. Eine Frage bitte: Wie kann eine Leiter in einem Kofferraum umfallen?
:) die leiter war im kofferraum, wurde herausgenommen um an den benötigten gegenstand zu kommen und fiel dann um und auf das andere auto ...
und person a hat eine privathaftpflicht, die aber oben erwähnte antwort auf die schadensmeldung geschrieben hat
Verstehe.Muss man aber richtig lesen: Schäden die durch den Gebrauch de Fahrzeugs entstehen.Das Auto wurde zu diesem Zeitpunkt nicht benutzt. Deshalb greift wider die Private Haftpflicht.
Eben nicht! Be- und Entladevorgänge gehören zum Gebrauch des Kfz und sind daher über die Kraftfahrthaftpflichtversicherung gedeckt!
Sog. "Be- und Entladeschäden" werden von der Kraftfahrthaftpflichtversicherung reguliert. Leider wird das dann zu einer Stufung Deines Schadenfreiheitsrabattes führen.
ja so habe ich mir das eigentlich auch gedacht...
gut es kommt halt darauf an, wie die benutzung des pkw ausgelegt ist... im endeffekt wurde er ja benutzt um etwas auszuladen?
hm... wie versuche ich das am sinnvollsten ohne dass die versicherung gleich wieder sich rausredet?