Blitzer zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen?

13 Antworten

Zitat: also das pkw ist auf eine andere Person zugelassen

man hat dich als Fahrer (=Täter) doch schon ausfindig gemacht - aus der Sache kommst Du nicht mehr raus

das kannst Du solange von Deinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen wie Du willst

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notfalls fragen sie den Halter, der wird sich das auch nicht ans Bein binden lassen

die Blitzerfotos sind sehr scharf sprich du wirst mit 99.9% iger Warscheinlichkeit erkannt werden da der Besitzer dies Vergehen sicher nicht auf sich nimmt und zudem bekannt geben wird wem er die Schlüssel überlassen hatte

@newcomer

Mit PKW innerorts geschlossener Ortschaften mit 30 km/h zu schnell gefahren.

Abzüglich 3 km/h Toleranz sind das: 30 km/h

Konsequenzen, mit denen Sie zu rechnen haben:

Punkt1

Bußgeld 100 €

Fahrverbot 6 Monate

Hinweis: Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

@newcomer

nun nehmen wir weiter an dass KFZ Besitzer das Auto auf den Weg zur Arbeit braucht. Glaubst du im Ernst dass er wegen deiner Fahrweise 6 Monate zu Fuß geht ?

@newcomer

nun kommen wir zu den Ausnahmen. Mal angenommen die Strecke war ausserorts, dein Tacho hat zu viel angezeigt usw sprich alles wird für dich besser bewertet bleibt aber sicher Geldstrafe und Punkte übrig.
Wenn du das Ganze abstreitest kommen noch "Bearbeitungsgebühren" und andere Kosten auf dich zu

@newcomer

https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/

Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsübertretungen

Zu beachten ist, dass bei der Messung einer Geschwindigkeit von unter 100 km/h normalerweise 3 km/h Toleranz abgezogen werden. Wer mit über 100 km/h geblitzt wird, dem werden 3% der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.

Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist während der Probezeit ein Vergehen der Kategorie A. Jedoch führt erst eine Tempoüberschreitung von mehr als 20 km/h zu Probezeit verlängernden Maßnahmen. Die Probezeit wird dann um zwei Jahre verlängert und die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar wird angeordnet.

@newcomer

hier stellt sich die Frage woher du die 90 km/h hast ?
Wenn das schon der ermittelte Wert samt Abzug ist und noch dazu innerhalb Ortschaft werden es 6 Monate Entzug usw

@newcomer

Woher nimmst du die 6 Monate Fahrverbot von denen du ständig sprichst?

@newcomer

Darum wundert mich das. 6 Monate lese ich da nirgends.

@2012jane

davon ausgehend dass er mehr als 30 km/h zu schnell war sprich da sind Abzüge schon eingerechnet und dies innerhalb geschlossener Ortschaft und Probezeit

@newcomer

Laut deinem (und anderen) Links bekommt man selbst innerorts mit 70kmh zu schnell nur 3 Monate Fahrverbot.

Bei 30 km/h gar nichts. Ab 31 km/h 1 Monat Fahrverbot.

Also: wo stehen die 6 Monate? Ich will’s nur verstehen.

@2012jane

dieser Online Rechner hatte 6 Monate angezeigt. Habe die Daten nun erneut eingetragen und nun bringt er 1 Monat. Wo es gehackt hat kann ich nicht mehr feststellen. Desweiteren hat Fragant nocht nicht erläutert woher die 90 km/h sind sprich seine Einschätzung oder schon Bescheid

Erst ab 31 km/h innerorts zu viel und ab 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es ein Fahrverbot.

Ein Fahrverbot kann maximal 3 Monate betragen.

Der Halter muss überhaupt nicht laufen, denn er kann nicht für den Verstoß verantwortlich gemacht werden, wenn nachweislich ein anderer gefahren ist.

Gruß Michael

Hallo,

wozu willst du schweigen, wenn du eindeutig auf dem Foto zu erkennen bist?

Als erstes wird der Halter des Fahrzeugs Post bekommen.

Nur wenn der keine Angaben zu dir bzw. über dich macht und du deshalb nicht ausfindig gemacht werden kannst, besteht für ihn die "Gefahr" der Auflage des Fahrtenbuchs. Beim ersten Mal meist für ein halbes Jahr.

Sei dir aber versichert, dass die Bußgeldstelle bei der Höhe der Überschreitung alles daran setzen wird, den tatsächlichen Fahrer ausfindig zu machen.

Somit kommt dann auf den Halter einiges an Aufwand und Ärger zu, für den er sich bei dir sicher bedanken wird.

Denn er ist dazu verpflichtet "mitzuarbeiten".

Die Ordnungshüter werden ihm und auch den Nachbarn oder sogar Arbeitskollegen DEIN gestochen scharfes Foto zeigen und irgendeiner wird dich erkennen.

Dann kannst du soviel verweigern wie du willst - helfen wird es dir nicht.

Viele Grüße

Michael

Abgesehen davon, dass Du mit ziemlicher Sicherheit auf dem Foto als Fahrzeuglenker erkennbar bist, denke ich, dass der Fahrzeughalter wohl nicht recht damit einverstanden wäre, wenn er statt Dir zur Verantwortung gezogen würde und eine Strafe bekäme.

Es gibt keine Halterhaftung in Deutschland außer bei Parkverstößen.

Der Halter kann also nicht für eine Geschwindigkeitsübertretung bestraft werden, die er gar nicht begangen hat.

Ihm kann höchstens die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.

@kevin1905

Na das ist ja super! Da ist dann ja wohl Fahrerflucht ein Kavaliersdelikt - "rette sich, wer kann!"

Nein, es gibt keine Gründe!!! Kein Grund kann so wichtig sein, dass du dich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringst. Dass kein Unfall passiert ist, ist nicht dein Verdienst, sondern war pures Glück. Als Fahranfänger hast du in unvorhergesehenen Situationen keine Kontrolle über das Fahrzeug. Auf das Gaspedal treten zu können, bedeutet nicht, dass du richtig und gut autofahren kannst!!!

Wie würdest du eigentlich reagieren, wenn deine Mutter, Vater, Geschwister, Freundin von jemandem wegen Geschwindigkeitsüberschreitung totgefahren wird? Würdest du seinen "Grund" akzeptieren und sagen "klar, du hast richtig gehandelt, indem du zu schnell gefahren bist. Pech für meine Mutter, Vater usw"???

Offenbar fehlt dir das erforderliche Verantwortungsbewußtsein. Deshalb bist du noch gar nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet und man sollte dir zu deinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer den Führerschein entziehen. Dann hättest du Zeit, über deine Verantwortung im Straßenverkehr nachzudenken!

Übrigens würdest du bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung bekommen. Das kann dich bis zum Lebensende finanziell ruinieren!

Lerne, zu deinem Fehlverhalten zu stehen und die Konsequenzen deines Handelns zu tragen! Das nennt man "menschliche Reife"!

Bis auf das mit der Versicherung eine gute Antwort.

Gruß Michael