Was braucht man für den Gutachter bei PKW Schaden?

6 Antworten

meldet den Schaden seiner Versicherung, alles weitere machen die schon

Für den Gutachter brauchst Du Deinen Kfz-Schein und natürlich das beschädigte Fahrzeug, das Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners und - aber nicht zwingend erforderlich - die Versicherung des Unfallgegners. Ist die Schuldfrage eindeutig, zahlt die gegnerische Versicherung sowohl den Schaden zu 100% als auch die Gutachtergebühren. Dazu kommen Nutzungsausfall, evtl. Schmerzensgeld (bei Verletzung) oder An- und Abmeldegebühren im Falle eines Totalschadens. Am sichersten ist es, die ganze Angelegenheit einem guten Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht zu übergeben, weil er genau weiß, wie vorzugehen ist. So spart man auch viele Wege. Viel Erfolg und immer gute Fahrt.

Wie DonRamon gesagt hat: nimm einen eigenen Gutachter. Der von der gegnerischen versicherung rechnet den Schaden runter. Allerdings sollte es kein Bagatellschaden sein. Er sollte über 1.400.-- € sein, sonst zahlt ihn die versicherung nicht.

Stimmt so nicht, schließlich ist er nicht der Unfallverursacher!

@Miez123

Das hat damit nichts zu tun. Bei geringfügigen Schäden werden keine Gutachter gezahlt! Gleich für wen.

Ruf bei deiner Versicherung an und bei seiner, melde das. Wenn ihr das Polizeilich geklärt habt kopiere die Unterlagen, schick die hin. Du kannst dir als Opfer einen Gutachter aussuchen, er muss den nehmen den die Versicherung stellt. Die brauchst einen Kfz- Sachverständigen Gutachter. Dieser kommt dann und schaut sich dein Auto an, stellt dir ein paar Fragen (z.B. ob der und der Kratzer schon vorher war) danach wird das Gutachten geschrieben, an die Versicherung übersandt und es wird entschieden wie groß der Schaden an deinem PKW ist. Danach sollte die Versicherung des Unfallverursachers dir das Geld auszahlen.

Meistens stellt die gegnerische Versicherung einen Gutachter. Aber unabhängig davon kannst du auch einen bestellen. Du brauchst eig. nichts. Er schaut sich das Auto und den Schaden an und macht Bilder. Das reicht der bei der gegnerischen Versicherung ein und du bekommst den Schaden bezahlt.

Wichtig! Informiere dich selbst und suche dir selbst einen guten. Du bist das Unfallopfer, die bezahlen dir den. Aber wenn die ihren Gutachter seit 30 Jahren haben hält der natürlich für die den Schaden so niedrig wie möglich damit er weiter Aufträge von denen bekommt. Gibt keiner zu, ist aber so.

@Miez123

Ist auch nicht so, weil sich kein Gutachter das erlauben kann, denn wenn der Geschädigte mit dem Gutachten nicht einverstanden ist, kann er jederzeit ein zweites GA einfordern.

@DonRamon

Du musst es ja wissen ;)

@DonRamon

Du musst es ja wissen ;)

@Miez123

Weiss ich auch! Ich hatte das Problem mal! Dir steht immer ein Gegengutachten zu, wenn du meinst, dass du abgezogen wirst!