Fremde Katze in die Wohnung lassen?

7 Antworten

Hallo zweipaarschuhe,

also über die Kommentar hier kann ich leider nur die Hände über dem Kopf zusammen schlagen.

Ich habe zwei ganz wichtige Infos für dich. Bitte NICHT die Katze rein lassen, oder gar anfüttern. Dies ist sehr wohl Strafbar !

Allgemeininfo zum Thema Anfüttern:

Ein systematisches, gar regelmäßiges anlocken oder anfüttern, kann rechtliche Folgen haben und gerichtlich verboten werden, da es gegen die Eigentums- und Besitzesrechte des Tierbesitzers verstößt.

Wird eine Katze regelrecht angelockt, dass sie nur noch sporadisch und am Ende gar nicht mehr nach Hause kehrt, so ist das sogar ein Eingriff in die Privatsphäre des rechtmäßigen Tierbesitzers. Zudem wird die Katze so krank gefüttert, da sie zu einem Überfüttert wird und zum anderen man ja gar nicht weiß, was sie überhaupt fressen darf. Es gibt Katzen, die nur spezielle Kost bekommen dürfen z.B. Diabetes-Katzen. Der rechtmäßige Besitzer könnte also evt. sogar für entstandene Tierarztkosten verklagen.

Mit der Fütterung oder gar mit der Gewährung von Unterkunft, übernimmt man als Drittperson quasi die Rolle des Betreuers und damit die Rechte des Tierhalters, wodurch dieser geschädigt wird. Der rechtmäßige Besitzer kann also eine Zivilklage einreichen und die Fremdfütterung und Unterkunft Gewährung verbieten lassen. Er kann sogar, wenn seine Katze bei einer fremden Person im Haus ist, auf Herausgabe der Katze Klagen.

Wird durch die Fütterung dem Berechtigten ein erheblicher Nachteil zugefügt, besteht sogar die Möglichkeit einer Bestrafung wegen strafrechtlich relevanter „Entziehung“ der Katze (Art. 141 und Art. 110Abs. 4 StGB).

Wenn jemandem eine Katze zuläuft, oder vermeintlich Besuchen kommt, sollte man erst mal schauen, wo sie hin gehört. Niemals eine Katze einfach anfüttern oder Unterkunft gewähren !

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Allgemeininfo zum Thema Zugelaufene Katze:

eine Zugelaufene Katze muss bei der Verbandsgemeinde gemeldet werden. Die machen für gewöhnlich dann eine Annonce im Blättchen. Auch bei der Tierhilfe und im Tierheim muss man Bescheid sagen. Gut möglich das die Besitzer ihre Katze bereits suchen. Mann kann auch selbst mal bei Tasso auf der Seite schauen, ob man die Katze da unter den vermissten Tieren findest.

Dann muss man mit dem Tier zum Tierarzt. Dieser prüft, ob die Katze bereits gechipt und registriert ist und gibt das dann auch an Tasso weiter. Oder hat die Katze ein Tattoo im Ohr ?

Eventuell entstehen kosten, die übliche Praxisgebühr.

Die kannst du aber vom Besitzer zurück fordern, wenn dieser Ausfindig gemacht wird. Die Kosten richten sich nach der GOT:
http://www.vetvita.de/tierrecht/got/gotgeb.shtml

Oft nimmt die Tierhilfe das Tier in seine Obhut und es kommt in eine Pflegestelle. Man kann aber Interesse anmelden, falls die Besitzer nicht gefunden werden. Oder auch anbieten, die Katzen so lange zu versorgen und ggf. ein Dauerhaftes zu Hause geben, falls der Besitzer sich eben nicht melden sollte.

Eine zugelaufene Katze kann man nicht einfach so behalten ! Das ist ein Straftatbestand, Diebstahl !
Nach § 973 I BGB kann man Eigentümer der zugelaufenen Katze werden, wenn sich bis zu einer abgelaufenen Frist von 6 Monaten der Besitzer nicht meldet.

Alles Gute

LG

Wir lassen auch oft Katzen rein, ist ja nicht schlimm. Kann nur sein, dass es eine anhängliche Katze ist, die dann immer kommen wird, muss dir bewusst sein :)

Sonst kannst du auch Zettel in der Gegend aushängen, wem die Katze gehört, und dort nachfragen (wenn du unsicher bist), sonst guck nach einem Halsband. Katzen mit Besitzer haben außerdem ein grünes Zahlentatto in einem Ohr, vielleicht hat sie ja auch kein festes Zuhause :)

Tiere stimmen immer mit 4 Pfoten ab. Vielleicht bist Du ihr sympathisch, vielleicht hat sie auch kein gutes Zuhause. Umgekehrt kann es auch sein, daß sie nette Besitzer hat, die sich wundern, wo ihr Stubentiger die meiste Zeit verbringt.

Wenn Du sie immer wieder herausläßt, kann sie sich ja aussuchen, wo sie leben möchte. Jemand, der sein Tier nach draußen läßt, muß mit Unfällen, Diebstahl und dem Weglaufen rechnen. Weißt Du allerdings, wem ein Tier gehört und gibst keinen Bescheid, wäre es Diebstahl. Allerdings ist kein Richter da, wo auch kein Kläger ist.

Gefällt es der Katze bei Dir, wird sie immer wieder kommen. Ich bin eher der Mensch, der füttern und das in Kauf nehmen würde, als zu sehen, daß ein Tier Hunger hat. LG.

Hallo Negreira,

ich bin entsetzt :-o

Dieser Rat kann doch nicht dein Ernst sein ? Stell dir doch mal vor, deine Katze läuft einige Kilometer weg von eurem zu Hause und sitzt irgendwo bei einer Dame am Fenster und möchte dort rein. Die Dame läßt sich drauf ein und deine Katze kommt irgendwann nicht mehr heim. Wie würdest du das denn bitte finden ?

Der bessere Weg wäre, zu schauen, wo die Katze hin gehört. Denn einfach eine Zugelaufene Katze zu behalten und sogar auch das anfüttern alleine, ist schon Strafbar.

Alles Gute

LG

@NaniW

Nani, ich glaube, wir mißverstehen uns! Ich finde absolut nichts gut daran, ein Tier jemandem wegzunehmen, ich würde ausrasten, wenn meine nicht nach Hause kämen.

Das sollte auch nur als Anregung gedacht sein, bevor sich niemand kümmert! Die anderen haben ja schon Tipps gegeben, wie Zettel aufhängen, etc., ich bin einfach blind davon ausgegangen, daß die FS alle notwendigen Maßnahmen ergreift, herauszufinden, wo die Katze hingehört. Aus ihrer Frage habe ich nicht ersehen, daß sie sie einsperren und behalten möchte.

Wenn ich auch nur das klitzekleineste anzeichen sehe das eine Kat Hilfe braucht dann Pissell ich auf rechtliche folgen wie hier mal wider gedrungen wird.
Dann lass ich diese rein und sie bekommt Futter.
Danach gehe ich zwar vielleicht 10 Jahre in den Bau, habe aber die Gewissheit etwas gutes getan zu haben und ich muss nicht mehr so einen Müll lesen.
Habe damit schon 2 Katzen gerettet.
Beim 3 wahr es leider zu spät.

Strafbar ist es nicht.

Möglicherweise hat sie gar keinen Besitzer. Vlt. kannst Du sie ja ganz behalten.

Kannst ja Zettel aushängen, dass Dir eine Katze zugelaufen ist.