Freistellung nach Kündigung! Wann darf ich mit dem neuen Job anfangen?

4 Antworten

Nur als Anregung: wenn zwei Arbeitsverhältnisse sich überschneiden kann es immer Probleme in Hinblick auf das Wettbewerbsverbot geben. Auch im bestehenden Arbeitsverhältnis unterliegt ein Arbeitnehmer einem Wettbewerbsverbot. Sowohl der alte Arbeitgeber, als auch der neue Arbeitgeber könnten dies als Anlass nehmen im Extremfall sogar eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Neben vielen anderen Überlegungen musst du dir daher auch überlegen, was für eine konkrete Tätigkeit du hast und ob die Unternehmen in irgendeiner Form in Wettbewerb stehen. Wie gesagt nur als Anregung

Du bist noch bis zum 31. Dezember Mitarbeiter der Firma. Hast Du eine unwiderrufliche Freistellung? Wenn nicht, kann Dich der AG theoretisch jederzeit bis zum Ende der Kündigungsfrist zur Arbeit rufen.

Wenn Du zum 1. Dezember einen neuen Job anfangen willst, geh zum jetzigen AG und frag nach einem Aufhebungsvertrag. Dein Noch-AG wird Dir diesen nicht verwehren (er spart ja ein Gehalt) und Du bist auf der sicheren Seite und kannst den neuen Job beginnen.

So du nicht illegal arbeiten würdest und damit den Staat, die Versicherung und den alten Arbeitgeber betrügen würdest, müsstest du den alten Arbeitgeber um eine Freigabe (vorzeitige Auflösung des Arbeitsvertrages) bitten. Sicherlich würde er dir diese geben, dabei aber natürlich auch keine Lohnfortzahlung bereitstellen denn von dieser Pflicht wäre er natürlich befreit.

Anders aussehen würde dies, wenn du in deiner Lohnfortzahlung und Freistellung Ferientage und ggf. Überstunden abbummeln würdest. Dann hättest du praktisch ein aufgelaufenes Konto dass er nach der Freigabe dennoch auszahlen müsste, weil du ja nicht mehr bei ihm arbeitest.

RobertLiebling  15.11.2016, 15:30

Inwieweit betrügt man Staat oder Versicherungen, wenn man zwei steuer- und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse gleichzeitig unterhält?

Der einzige, der sich beschweren könnte, wäre der bisherige Arbeitgeber.

maxim65  16.11.2016, 17:22
@RobertLiebling

Ich denke das Problem ist in der Versteuerung des Einkommens.Die "Zweittätikeit" wird anders versteuert und ich glaube das gilt auch für die Sozialabgaben.

Ein neuen Job kannst du ab dem 01.01.17 anfangen. Wenn du eher anfangen willst musst du deinerseits kündigen und zwar zum 30.11.  Das sollte normalerweise kein Problem sein da du eh freigestellt bist und sich die Firma das Gehalt spart.