FÜHRÜNGSZEUGNIS?
Hallo,
leider habe ich einen Eintrag im Führungszeugnis wegen versuchte gefährliche Körperverletzung. Leider kam ich zum Gerichtstermin zu spät und ich durfte nicht mehr aussagen. Da ich kein Widerspruch eingelegt habe wurde das Gerichtsurteil leider rechtskräftig. Ich bereue es das ich kein Widerspruch eingelegt habe aber mir hat eine Anwältin gesagt das man gegen den Gerichtsurteil nichts machen kann. Ich würde gerne noch etwas machen aber gegen rechtskräftige Gerichtsurteile kann man glaube ich nichts machen. Da ich als Verkäuferin eine Ausbildung gemacht habe würde ich gerne als Verkäuferin arbeiten. Meine Frage ist ob ich als Verkäuferin mit so einem Führungszeugnis eine Arbeit finde??? Versuchte gefährliche Körperverletzung macht bestimmt einen sehr schlechten Eindruck :((( Soll ich warten bis der Eintrag weg ist oder noch gegen den rechtskräftigen Urteil noch etwas machen? Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.
5 Antworten
Erstens - für eine Ausbildung zur Verkäuferin braucht man in der Regel kein Führungszeugnis. Also hier hast du kein Problem.
Zweitens - du kannst von einem guten Anwalt prüfen lassen, ob ein Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" Erfolg haben könnte. Falls dieser positiv beschieden wird, könnte dein Fall neu verhandelt werden.
lg mike
dann muss sie halt in den saueren Apfel beißen - was jedoch bei ihrem Berufswunsch unerheblich ist.
Ich habe die Ausbildung als Verkäuferin abgeschlossen. Es geht um die Arbeitsuche wegen meinem Führungszeugnis..
Hat man da von dir bei einer Bewerbung ein Führungszeugnis verlangt? Wenn ja wäre es unüblich. Oder du willst in einen Bereich, der besonders sensibel in Bezug auf persönliche Integrität ist.
Ich will mich jetzt bewerben. Ich weiß aber nicht ob ich mit so einem Führungszeugnis angenommen werde..
Das Führungszeugnis interessiert normalerweise Niemanden. Auch bist du nicht verpflichtet es offen zu legen. Außer dein neuer Job schreibt dies vor. Ein Beispiel: Würdest du dich in einem Kindergarten bewerben (auch als Hilfskraft), dann müsstest du ein amtliches Führungszeugnis vorlegen. Aber nicht in einem "normalen" Geschäft als Verkäuferin!
Du mußt doch nicht bei jeder Bewerbung ein Führungszeugnis beilegen. Wird denn eins verlangt?
Als Verkäuferin wird es immer verlangt weil man ja auch an der Kasse arbeitet
Aber für Jobs als Verkäuferin verlangen Arbeitgeber immer einen Führungszeugnis weil man auch an der Kasse arbeitet.
Wenn es tatsächlich so ist hast du schlechte Karten und ich was hinzugelernt - dann kannst du nur den Beruf wechseln, oder bei einem Gespräch den Eintrag erklären. Und eine Vorstrafe wegen Körperverletzung ist bestimmt nichts positives, hat aber mit der Ehrlichkeit, welche an der Kasse wichtig ist, nix zu tun. Also probieren und kämpfen.
Noch ein blöder Spruch:
Nur wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
lg mike
Als Verkäuferin zumal es ja auch die Kasse betrifft,wird ein Führungszeugnis verlangt. Mehr wie ausprobieren geht ja nicht .Entweder klappts oder nicht.
Du kannst gegen ein rechtskräftiges Urteil nix machen.
Wenn du mir sagst, wie hoch das Urteil ausgefallen ist, sag ich dir, ob es im Führungszeugnis steht. Nicht jedes Urteil landet im Fürhungszeugnis.
Wie konnt eigentlich ohne die Angeklagte verhandelt werden?
120 :( ist im Führungszeugnis
120 was? Tagessätze? wie alt bist du denn?
Über 20
Genau 120 Tagessätze finde es auch etwas übertrieben :(
ja, dann ist es eingetragen. Aber du mußt nicht in jedem Job ein Führungszeugnis vorlegen.
Ja aber als Verkäuferin..
Aber überleg doch mal: es ist "etwas" über der Grenze zur Eintragung. Der Richter hätte ja auch den einzelnen Tagessatz höher ansetzen und dafür weniger Tagessätze nehmen können. Wird oft gemacht, wenn man jemandem noch eine Chance geben will.
Tut er das nicht, war es nicht das erste Mal, oder der Fall war klar wie Kloßbrühe oder der Richter war sickig, weil Du nicht da warst. In allen Fällen liegt der Fehler bei Dir.
Ich kann die Ungerechtigkeit immer noch nicht erkennen.
120 Tagessätze ? Das ist viel. Bei solche einem Urteil ist es unverständlich keinen Widerspruch eingelegt und keinen Anwalt beauftragt zu haben, wenn Du von Deiner Unschuld überzeugt gewesen wärst.
Ab 90 Tagessätzen (soviel ich weiß) erfolgt ein Eintrag ins Führungszeugnis.
Was willst Du denn dagegen machen? Klar wird das schwer, aber vielleicht gibt sich ein Chef ja nen Ruck.
Ich weiß ja nicht ob man dagegen noch etwas machen kann. Ich fühle mich einfach etwas ungerecht behandelt nur weil ich zu spät war :( außerdem ist es eine unterstellung mit der versuchten Körperverletzung..
Moment... Dir wird eine Straftat (!) vorgeworfen und du hältst es nicht für nötig, pünktlich zu Deiner eigenen Verteidigung zu erscheinen?!?
Ja hast recht hätte viel früher los gehen müss war meine eigene dummheit :(
Also vielleicht noch mal kurz überlegen, was Unrecht und Ungerechtigkeit bedeutet...
Leider kann es doch jeden passieren..
Was meinst Du jetzt?
Mit der verspätung :(
Ich sehe das wie Mamoal: wenn es um mich und meinen Ar*** geht, steh ich da schon um 6 auf der Matte, wenns um 8 losgehen soll. Das kann nicht passieren.
Nein nein und nochmals nein. Gerade wenn ich ,so wie du sagst (wenn es denn stimmt), nicht richtig gewesen wäre . Gerade dann hätte ich schon 2 Stunden vorher auf der Matte gestanden .Wenn mir unrecht zur Last gelegt würde hätte ich mir das nicht gefallen lassen.
Hast du deine Ausbildung sicher vor der Straftat angetreten?
Die Verspätung spiegelt eh schon ,ohne eine Straftat,dein Sozialverhalten wider.
Ja ich habe die Ausbildung vorher abgeschlossen.
Na dann passt dein Name hier ja sozialtussi 😂👍🏼☺️
Na aber sischa doch! Alles berechnet und geplant ;)
Wenn dir deine Anwältin schon sagt man kann nix mehr dagegen machen, was is so schwer das zu verstehen!
Ich könnte aber widerspruch einlegen können ist aber jetzt eh zu spät.
Alter du wirst nichtmal angenommen.
Sie wollten eine Person verletzen?
Ja
Und warum haben sie keinen Widerspruch gelegt?
Kam zu spät.
Das wirkt wie ein aggressiver ZuSpätKommer
Ich habe eine Anwätin gefragt aber die meinte das auch wenn ich Widerspruch einlege sich nichts daran ändert. Dehalb habe ich es nicht gemacht..war leider dumm von mir :((
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gibts im Strafrecht nicht, meines Wissens nach.