Freibetrag Schenkungssteuer plus kleinere Beträge?

2 Antworten

Dafür kennt das Gesetz Gelegenheitsgeschenke. 1000€ fallen aber sicher nicht darunter.

https://www.steuerberaten.de/tag/schenkungssteuer/

Nun fällt jedoch nicht jedes Geschenk automatisch unter die Schenkungssteuer. Dafür hat der Gesetzgeber die sogenannten Gelegenheitsgeschenke rechtlich abgrenzt. Davon sind beispielsweise Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenke betroffen. Der Freibetrag für Gelegenheitsgeschenke richtet sich jedoch nach einem ermittelten Durchschnittswert aus der Gesamtbevölkerung und nicht nach der persönlichen Situation des Schenkers.
Andrea465 
Fragesteller
 29.01.2019, 21:24

"Der Freibetrag für Gelegenheitsgeschenke richtet sich jedoch nach einem ermittelten Durchschnittswert aus der Gesamtbevölkerung" Wo finde ich diesen Durchschnittswert?

MAB82  29.01.2019, 21:27
@Andrea465

Es gibt dafür keinen Wert.Dieser Absatz beschreibt es am besten:

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/vorweggenommene-erbfolge/gelegenheitsgeschenk.html

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sind Gelegenheitsgeschenke solche, die „nach Anlass, Art und Wert der allgemeinen Verkehrsanschauung entsprechen und in weiten Kreisen der Bevölkerung üblich sind.
Dabei gibt es keine fixe Wertgrenze, bis zu der noch ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ angenommen werden kann. Je nach Art der Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem und insbesondere der individuellen und wirtschaftlichen Lebensumstände der Beteiligten kann durchaus auch ein Geschenk von höherem Wert ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ sein.

Vielleicht gehöre ich ja nicht zu üblichen Bevölkerungskreisen, aber mir hat noch niemand 1000€ geschenkt.

Nein das geht dann nicht.