Freibetrag Schenkungssteuer plus kleinere Beträge?
Wenn ich meinem Bruder den maximalen Freibetrag von 20.000 Euro schenken möchte, darf ich dass nur alle 10 Jahren machen. Wie ist das wenn ich ihm zwischendurch auch mal 1000 Euro oder 50 Euro überweisen möchte? Geht das, dder greift die Schenkungssteuer dann ein? Oder braucht es einen passenden Überweisungs Vermerk? Wie z.B. "Mein Teil der Konzertkarte"..
2 Antworten
Dafür kennt das Gesetz Gelegenheitsgeschenke. 1000€ fallen aber sicher nicht darunter.
https://www.steuerberaten.de/tag/schenkungssteuer/
Nun fällt jedoch nicht jedes Geschenk automatisch unter die Schenkungssteuer. Dafür hat der Gesetzgeber die sogenannten Gelegenheitsgeschenke rechtlich abgrenzt. Davon sind beispielsweise Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenke betroffen. Der Freibetrag für Gelegenheitsgeschenke richtet sich jedoch nach einem ermittelten Durchschnittswert aus der Gesamtbevölkerung und nicht nach der persönlichen Situation des Schenkers.
Es gibt dafür keinen Wert.Dieser Absatz beschreibt es am besten:
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/vorweggenommene-erbfolge/gelegenheitsgeschenk.html
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sind Gelegenheitsgeschenke solche, die „nach Anlass, Art und Wert der allgemeinen Verkehrsanschauung entsprechen und in weiten Kreisen der Bevölkerung üblich “ sind.
Dabei gibt es keine fixe Wertgrenze, bis zu der noch ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ angenommen werden kann. Je nach Art der Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem und insbesondere der individuellen und wirtschaftlichen Lebensumstände der Beteiligten kann durchaus auch ein Geschenk von höherem Wert ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ sein.
Vielleicht gehöre ich ja nicht zu üblichen Bevölkerungskreisen, aber mir hat noch niemand 1000€ geschenkt.
Nein das geht dann nicht.
"Der Freibetrag für Gelegenheitsgeschenke richtet sich jedoch nach einem ermittelten Durchschnittswert aus der Gesamtbevölkerung" Wo finde ich diesen Durchschnittswert?