Warum muß ich BG Verkehr bezahlen und muß ich die bezahlen?

3 Antworten

Musst du nicht bezahlen wenn...

"Befreiung von der Pflichtversicherung

Unternehmerinnen und Unternehmer können sich auf schriftlichen Antrag von der Versicherung befreien lassen:

wenn sie nicht dauernd oder nur geringfügig im eigenen Unternehmen tätig sind"

Nachzulesen unter http://www.bg-verkehr.de/mitgliedschaft-beitrag/mitgliedschaft/pflichtversicherung/unternehmerversicherung

Also Befreiungsantrag stellen und gut ist.

Übrigens: Mit der Beitragszahlung bist du unfallversichert, und ggf auch rentenversichert! Also mach mal ne Kosten-Nutzen-Rechnung auf. Die BG berät dich gerne dazu.

Du sagst selbst: Befreiung nur möglich, wenn nicht oder nur im geringem Umfang im eigenen Unternehmen tätig ....

da der Fragesteller KEINE Mitarbeiter hat, kommt eine Befreiung nicht in Betracht, es ist eine Pflichtversicherung

@wurzlsepp668

Doch, auch wenn er keine Arbeitnehmer hat. Lies doch erstmal bei der BG nach.....

@wurzlsepp668

Bei einem monatlichen Einkommen von unter 450€ liegt Geringfügigkeit vor.... wie beim Minijob.

Der Antrag auf Befreiung ist also durchaus erfolgversprechend!

In einigen Branchen ist die BG auch für Kleinunternehmer Pflicht. Das ist die gesetzliche Unfallversicherung. Musst du wohl zahlen, denke ich.

Hoi.

Wie Dea2010 schon schrieb, kannst du dich befreien lassen, aber du darfst nicht mehr als 15 Wochenstunden oder zwei Monate/50 Tage im Jahr arbeiten. 

http://www.bg-verkehr.de/redaktion/medien-und-downloads/formulare/themen/mitgliedschaft-und-beitrag/antrag-auf-befreiung-von-der-unternehmerversicherung.pdf 

Und du bist sicher, dass du auch wirklich Selbständig bist?

"Merkmale für eine Scheinselbstständigkeit

Dass Sie kein echter Selbstständiger, sonder nur scheinbar selbstständig sind, dafür sprechen folgende Kriterien:

-die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten

-die Verpflichtung, bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten

-die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen

-die Verpflichtung, in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten zu arbeiten

-die Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind.

Derartige Verpflichtungen eröffnen dem Auftraggeber Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten, denen sich ein echter Selbstständiger nicht unterwerfen muss.

Wer dagegen tatsächlich selbstständig ist, trägt das unternehmerische Risiko in vollem Umfang selbst und kann seine Arbeitszeit frei gestalten. Der Erfolg des finanziellen und persönlichen Einsatzes ist dabei ungewiss und hängt nicht von dritter Seite ab.

Wichtig für die Beurteilung, ob Sie selbstständig sind, ist vor allem die Ausgestaltung von Verträgen mit Ihren Geschäftspartnern. Aber nicht immer sind die Worte auf dem Papier deckungsgleich mit der Realität. Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse im beruflichen Alltag an."

Qualle: Deutsche Rentenversicherung

Ciao Loki