Warum muß ich BG Verkehr bezahlen und muß ich die bezahlen?
Ich habe vor Kurzem ein Kleingewerbe angemeldet. Dies war notwendig da ich zwei Touren mt Zeitungen und Prospekten wöchentlich mit meinem eigenen Fahrzeug ausfahre. Die Fa. für die ich diese fahre hat eben eine solche Gewerbeanmeldung verlangt. Jetzt habe ich Post von BG-Verkehr erhalten und gleichzeitig eine Rechnung über 155Euro die ich laut BG-V erkehr jetzt regelmäßig vier mal im Jahr bezahlen soll. Muß ich dies tatsächlich bezahlen? Und was hat diese BG-Verkehr in meinem Fall ,als Einmann-Firma mit ca. 400Euro nach Steuer monatlichem Einkommen aus dieser selbstständigen Tätigkeit, für einen Nutzen?
3 Antworten
Musst du nicht bezahlen wenn...
"Befreiung von der Pflichtversicherung
Unternehmerinnen und Unternehmer können sich auf schriftlichen Antrag von der Versicherung befreien lassen:
wenn sie nicht dauernd oder nur geringfügig im eigenen Unternehmen tätig sind"
Nachzulesen unter http://www.bg-verkehr.de/mitgliedschaft-beitrag/mitgliedschaft/pflichtversicherung/unternehmerversicherung
Also Befreiungsantrag stellen und gut ist.
Übrigens: Mit der Beitragszahlung bist du unfallversichert, und ggf auch rentenversichert! Also mach mal ne Kosten-Nutzen-Rechnung auf. Die BG berät dich gerne dazu.
Doch, auch wenn er keine Arbeitnehmer hat. Lies doch erstmal bei der BG nach.....
Bei einem monatlichen Einkommen von unter 450€ liegt Geringfügigkeit vor.... wie beim Minijob.
Der Antrag auf Befreiung ist also durchaus erfolgversprechend!
In einigen Branchen ist die BG auch für Kleinunternehmer Pflicht. Das ist die gesetzliche Unfallversicherung. Musst du wohl zahlen, denke ich.
Hoi.
Wie Dea2010 schon schrieb, kannst du dich befreien lassen, aber du darfst nicht mehr als 15 Wochenstunden oder zwei Monate/50 Tage im Jahr arbeiten.
Und du bist sicher, dass du auch wirklich Selbständig bist?
"Merkmale für eine Scheinselbstständigkeit
Dass Sie kein echter Selbstständiger, sonder nur scheinbar selbstständig sind, dafür sprechen folgende Kriterien:
-die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten
-die Verpflichtung, bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten
-die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen
-die Verpflichtung, in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten zu arbeiten
-die Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind.
Derartige Verpflichtungen eröffnen dem Auftraggeber Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten, denen sich ein echter Selbstständiger nicht unterwerfen muss.
Wer dagegen tatsächlich selbstständig ist, trägt das unternehmerische Risiko in vollem Umfang selbst und kann seine Arbeitszeit frei gestalten. Der Erfolg des finanziellen und persönlichen Einsatzes ist dabei ungewiss und hängt nicht von dritter Seite ab.
Wichtig für die Beurteilung, ob Sie selbstständig sind, ist vor allem die Ausgestaltung von Verträgen mit Ihren Geschäftspartnern. Aber nicht immer sind die Worte auf dem Papier deckungsgleich mit der Realität. Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse im beruflichen Alltag an."
Qualle: Deutsche Rentenversicherung
Ciao Loki
Du sagst selbst: Befreiung nur möglich, wenn nicht oder nur im geringem Umfang im eigenen Unternehmen tätig ....
da der Fragesteller KEINE Mitarbeiter hat, kommt eine Befreiung nicht in Betracht, es ist eine Pflichtversicherung