Frau 61 Jahre hat 670€ Witwenrente. Miete 320€ inkl. Nebenkosten plus 70€ Stromkosten. Steht dieser Frau Sozialhilfe zu?

9 Antworten

Für Sozialhilfe ist kein Grund zu erkennen, da keine Erwerbsminderung vorliegt - oder doch?

Bis diese vorliegt (oder das Alter für eine Altersrente, hier also wohl 65 Jahre und neun Monate), ist das Sozialamt nicht zuständig. Bis dahin kann es nur Wohngeld vom Wohngeldamt geben oder ALG II vom Jobcenter.

Es schadet also nichts, beides zu beantragen.

Und falls dann doch eine Erwerbsminderung festgestellt wird, kann die Dame immer noch zum Sozialamt gehen und Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen oder Grundsicherung wegen Erwerbsminderung - oder in ca. 4 Jahren wegen des Alters.

Gruß aus Berlin, Gerd

Auf jeden Fall Wohngeld beantragen, auf Grund des zu niedrigen Einkommen steht das der Dame zu.
Dann sollte eigentlich genug zum Leben übrig bleiben.
Ein Antrag auf Sozialhilfe kann in jedem Fall gestellt werden, die Komune würde das Wohngeld selber beantragen falls das die Dame nicht selbst schon gemacht haben sollte.
Eine Beratung vom Sozialamt ist auf jeden Fall sinnvoll. Es gibt viele Möglichkeiten wie man Rentner unterstützen kann, zum Beispiel durch Befreiung von GEZ oder Zuzahlung für Medikamente.

Viel Glück und alles Gute

markusher  24.03.2017, 22:55

bei bezug von wohngeld bekommt man keine befreiung vom rundfunkbeitrag. die gez gibts seit jahren nicht mehr.

TonyHanau  25.03.2017, 06:14

Das Wohngeld hat auch nichts mit GEZ zu tun. Warum sollte es die GEZ nicht mehr geben? Immerhin bekomme ich jedes Jahr Post von denen...

Claud18  25.03.2017, 15:13
@TonyHanau

Die hat sich nur umbenannt.

Sie ist noch im arbeitsfähigen Alter und kann aufstockendes ALG 2 beantragen. Die Stromkosten übernimmt das Amt nicht, aber die Heizkosten. Weiterhin kann sie sich bei Bewilligung von der Rundfunkgebühr befreien lassen.

Die Grundsicherung beträgt 409,00 € plus die angemessenen Kosten der Unterkunft. 

Stromkosten werden nur teilweise anerkannt, wenn mit Strom geheizt werden muss.

Zuerst einmal sollte sie sich einen Job suchen, sie ist ja noch nicht im Rentenalter, sie hat wohl Anspruch auf Alg2 Aufstockung, ab Rentenalter dann Grundsicherung.