Fragt das Arbeitsamt immer persönlich nochmal nach beim ehemaligen Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung oder entnehmen die das nur von der Arbeitsbeschei?

5 Antworten

Anhand deiner Beschäftigungsdauer werden sie schon sehen, dass du dich irgendwie vertragswidrig verhalten haben musst.., ansonsten wäre eine fristlose natürlich nicht gerechtfertigt.

Demzufolge kann ich mir schon vorstellen, das sie auf dich zukommen werden und um eine Stellungnahme bitten.. 'wie kam es bei Ihnen zu einer fristlosen Kündigung?,  ect,..   Die wissen natürlich ganz genau, wann deine Kündigungsfrist "eigentlich" endet.  Je länger die Betriebszugehörigkeit, desto länger die Kündigungsfrist, ist doch klar. 

Ich würde mal prognostizieren, dass du eine Sperre bekommst.  Wie lange.., das wird im Einzelfall entschieden. 

Sie wollen die schriftliche Kündigung sehen.

TimeKeeper1 
Fragesteller
 30.01.2016, 23:01

Ja das haben die ja schon. Aber da steht der Grund nicht drinne. Ich habe das Glück, dass mein ehemaliger Arbeitgeber auch in die Arbeitsbescheinigung nichts reingeschrieben hat. Ich habe mich auch nicht Vertragswidrig verhalten steht dort.. 

AmandaF  30.01.2016, 23:02
@TimeKeeper1

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass sie beim alten Arbeitgeber nachfragen.

Familiengerd  30.01.2016, 23:20
@TimeKeeper1

Ich habe mich auch nicht Vertragswidrig verhalten steht dort.

Und wieso dann eine fristlose Kündigung, die ja nur "aus wichtigem Grund" (in der Regel eine schwerwiegende Vertragsverletzung) ausgesprochen werden kann?

Bei einer fristlosen Kündigung geht die Arbeitsagentur von einem Eigenverschulden des Arbeitnehmers am Verlust seines Arbeitsplatzes aus, was - wieder "in der Regel" - eine Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 nach sich zieht!

in Deinem Fall sind die Unterlagen widersprüchlich:

fristlose Kündigung ohne Nennung von Gründen, dazu eine Arbeitsbescheinigung ohne den Hinweis auf vertragswidriges Verhalten.

Du solltest wohl damit rechnen, dass dies dem Sachbearbeiter auffällt & er noch eine Stellungnahme beim Arbeitgeber anfordert...

Stichprobenartig werden auch persönliche Nachfragen gestellt.

TimeKeeper1 
Fragesteller
 30.01.2016, 23:10

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich wurde wie gesagt fristlos gekündigt, da ich mich Vertragswidrig verhalten habe. In der Arbeitsbescheinigung ist aber weder ein Vermerk von einer Abmahnung/Vertragswidrigen Sache. Was soll ich jetzt dem Arbeitsamt mitteilen in meiner Stellungnahme? Die Wahrheit sagen oder die Risikovariante? Ich bin wirklich auf das Geld angewiesen.. 

DerHans  30.01.2016, 23:12
@TimeKeeper1

Du musst den Antrag und die Anlagen dazu natürlich wahrheitsgemäß beantworten. Wenn du wissentlich eine Falschaussage abgibst, ist das ein Betrugsversuch. 

Wenn dir der nachgewiesen wird, musst du mit einer empfindlichen Strafe rechnen.

Es sollte Arbeitsbescheinigung heißen. Sorry..