Fragen Zwecks Autohandel kfz handel

4 Antworten

  • Kläre mit dem Bauamt ab, ob dort solch ein EInzelhandel zulässig ?
  • Du musst dann ein (stehendes) Gewerbe in dieser Halle anmelden. Deine Reisegwerbe würde dafür nicht ausreichen.
  • Bedenke die Gewährleistungpflicht, die gewerbliche KFZ-Händler den Kunden gegenüber haben.

Habe über 10 Jahre Autohandel gemacht nur damals hat ich einen großen Platz. Auf jedes Fahrzeug wird 12 Monate Garantie geben + neuen TÜV . :) also meinst du Dan müsste eigentlich gehen

verkehrsfähige fahrzeuge kannst du überall vorübergehend abstellen. frag lieber vorsichtshalber beim gewerbeaufsichtamt nach, was du noch beachten musst. denk aber auch, dass du auf gebrauchte kfz als händler 12 monate gewährleistung leisten muss, also verkaufe keine "gurken"

Ein Gewerbe anmelden für einen Abstellplatz ist das wirklich notwendig ? Normalerweise gibst dafür ja die reisegewerbe

Geochelone  22.02.2015, 13:06

Ich hatte dich so verstanden, dass du die Autos auch dort verkaufen willst. Das wäre dann eine (ggf. unselbständige) Betriebsstätte. Wenn dort keine Kundenbesuche und keine Reparaturen stattfinden, braucht es natürlich nicht nagemeldet werden.

Die Reisegwerbekarte kann dir dafür auch nicht helfen. Die nutzt dir nur, wenn du die Autos auf einem Markt anbietest.