Sind Fußbilder oder videos Posing-Bilder und strafbar?

7 Antworten

Jawohl, wenn sie aufgrund eines sexuellen Hintergrundes angefertigt werden und die Protagonisten noch minderjährig sind, dann ist das meines Wissens strafbar!

Joni0607 
Fragesteller
 31.03.2022, 09:54

Naja, aber im StGB steht ja, dass es Bilder vom intim Bereich, unbekleidet oder Gesäß sein muss, aber nicht Füße.

GutenTag2003  31.03.2022, 09:58
@Joni0607

Möglicherweise sind die Beine so kurz, dass auch der Intim-Bereich zu sehen ist 😂

germanils  31.03.2022, 10:10
@Joni0607

Wo genau im StGB soll das stehen?!

Joni0607 
Fragesteller
 31.03.2022, 10:11
@germanils

StGB §184c

germanils  31.03.2022, 10:14
@Joni0607

Das ist ein einzelner Punkt einer Liste von Merkmalen.

Joni0607 
Fragesteller
 31.03.2022, 10:16
@germanils

Lies mal genau was da steht... Wenn du nicht einmal den Paragraphen kennst, dann ist deine Antwort glaube ich nicht so qualifizierend.

germanils  31.03.2022, 10:21
@Joni0607

Hast Du die Punkte 1. a) + b) denn auch gelesen?

Joni0607 
Fragesteller
 31.03.2022, 10:24
@germanils

Ja

a.) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,

b)

die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder

c)

die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,

Ich sehe hier nichts was auf Füße hinweist. Und Schuhe und Socken auszuziehen ist eine alltägliche Sache.

germanils  31.03.2022, 10:35
@Joni0607

Ich wollte nur darauf hinaus, dass es nicht auf "Intimbereich" und "Gesäß" begrenzt ist.

Joni0607 
Fragesteller
 31.03.2022, 10:41
@germanils

Definiere in b.) aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung. Wenn ich nur die Füße sehe und sonst nichts, betont das nicht das Geschlecht.

verreisterNutzer  31.03.2022, 11:04
@Joni0607
Wenn ich nur die Füße sehe und sonst nichts, betont das nicht das Geschlecht.

Ich wäre auch damit vorsichtig, weil es darauf ankommt, mit welcher Intention eine Aufnahme angefertigt wird.

Joni0607 
Fragesteller
 31.03.2022, 11:11
@verreisterNutzer

Also du meinst, wenn Du Fotos von Kinderfüßen siehst, die du auf Google überall findest, ist das schon strafbar?

Die Intention spielt eben keine Rolle. Das habe ich mal recherchiert. Du kannst sogar sowas "nur aus Spaß" oder als Kunst machen und es nicht geil finden und trotzdem wäre es strafbar oder umgekehrt du machst etwas weil du es geil findest es ist aber nicht strafbar. Es kommt allein auf das Bild an und dessen Kriterien.

Ich habe gelesen, es geht um 17 Jahre. Also wenn man 17 ist, ist man minderjährig. Man darf Füße posten, aber dann sollte klar erkennbar sein, dass es ein Künstlerisches Bild ist. Sobald ersichtlich ist, dass man einen Sexuellen Hintergedanken pflegt, ist es nicht erlaubt, da man minderjährig ist. Aber Kunst kennt keine Grenzen, demnach wäre das in der Hinsicht erlaubt. Beispiel: Füße eingelassen im Sand und im Hintergrund das Meer. Dann ist es Kunst

Joni0607 
Fragesteller
 31.03.2022, 10:13

Ich hab ja geschrieben, worum es geht

FaTech  31.03.2022, 10:15
@Joni0607

Ja, dass wäre aber kein künstlerischer Aspekt mehr. Da könntest du dann Probleme mit bekommen. Das wäre eher dieser Sexuelle Part. Warte dann lieber, bis du 18 bist

Joni0607 
Fragesteller
 31.03.2022, 10:17
@FaTech

Wenn man Schuhe und Socken auszieht? Ernsthaft? Begründe das bitte mit dem Gesetz

FaTech  31.03.2022, 10:19
@Joni0607

Kinder und Jugendpornografie. Dadurch dass dies dahingehend eine Anspielung wäre, fällt es genau darunter. Viele Menschen sehen sowas als erotisch an

Joni0607 
Fragesteller
 31.03.2022, 10:23
@FaTech

Das steht aber nicht in 184c hier steht:

a.) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,

b)

die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder

c)

die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,

nix Füße... Außer Füße gehören zu den Genitalien. xD

FaTech  31.03.2022, 10:26
@Joni0607

Zeiten ändern sich und es muss nicht alles 100% im Gesetz stehen. Es gehört nun mal dazu, ein Richter entscheidet am Ende und wenn Dinge nicht klar definiert sind im Gesetz, hat er hierzu kompletten Freiraum

Joni0607 
Fragesteller
 31.03.2022, 10:31
@FaTech

Das Gesetz wurde erst 2021 geändert... So alt ist es nicht. Es gibt Kriterien und diese sind in dem Gesetz festgeschrieben. Wenn Du die nicht hättest, dann könnte jedes Bild wo jemand drauf ist, der noch nicht 18 ist unter 184b und c fallen. Ein Mädel in einem Abi-Kleid, dass vielleicht etwas ihr Kleid hebt und dann ein Bild macht das wäre dann auch schon 184c. Was du beschreibst wäre ein Willkür Staat.

FaTech  31.03.2022, 10:33
@Joni0607

Was ich beschreibe ist die Realität. Hör also auf mit deiner Besserwisserei und erkundige dich mal, wie die Welt funktioniert. Es ist eindeutig eine Sexuelle Handlung, jeder Richter würde mir da recht geben. Komm aus deiner Bubble hervor, die beweist, dass es nicht so ist, denn es ist nunmal so

Joni0607 
Fragesteller
 31.03.2022, 10:43
@FaTech

Und woher weißt DU das? Ich argumentiere logisch. Du wohl eher nicht. Es ist keine sexuelle Handlung, wenn man sich die Schuhe auszieht oder kennst Du so Fälle. Das ist doch wohl eher deine Besserwisserei. Erst nicht den Paragraphen nennen können und die Begründung, aber dann meinen man wisse viel.

Nein, warum sollte es, aber es stimmt, auch schöne Füße können entzücken ;-)

 Man sieht nur Füße oder wie jemand sich die Schuhe und Socken auszieht und dann massiert.

Wenn nicht jemand nebendran steht und Dich zwingt, kann ich nichts strafbares daran erkennen.

Joni0607 
Fragesteller
 31.03.2022, 09:59

Was ist, wenn jemand 17 ist und das macht?

GutenTag2003  31.03.2022, 10:00
@Joni0607

Füße sind keine Geschlechtsmerkmale. ... (falls ich mich nicht irre)

Nein.