Fragen zum Kindergeld, Klasse wiederholen.

2 Antworten

Der Anspruch besteht. Du musst der Familienkasse spätestens im Monat nach dem Monat mit dem letzten Schultag mitteilen, dass Du die Klasse wiederholst. Am besten ist es, wenn Du gleich eine Bescheinigung der Schule abgeben kannst, dass Du wiederholst bzw. für den Sommer angemeldet bist. Voraussetzung für den Kindergeldbezug ist, dass Du zum nächstmöglichen Beginn eine Ausbildung beginnen oder fortsetzen willst und Du das glaubhaft machen kannst.

Alfred06  02.04.2014, 19:36

Ist die Pause nicht länger als 4 volle Monate (Abmeldung April, Mai - August, Beginn spätestens September) besteht auch Anspruch, weil Du Dich in der Übergangszeit befunden hast. Sicherer ist die erste Variante. Denn wird die Zeit überschritten, ist der Anspruch insgesamt futsch.

DerDon20 
Fragesteller
 02.04.2014, 19:37

Danke :) also ich werd direkt eine Schulbestätigung der Familienkasse zuschicken lassen, das ich im Sommer 2014 die 12. Klasse wiederholen werde. In den 3 Monaten Mai-Juni-Juli bekomm ich dann auch weiter Kindergeld?

isomatte  02.04.2014, 19:38
@DerDon20

JA,bekommst du,wenn du noch unter 25 bist !

DerDon20 
Fragesteller
 02.04.2014, 19:39
@isomatte

Gut :) ja bin ich ^^

Alfred06  02.04.2014, 19:42
@DerDon20

Ja, wenn spätestens im Mai die Bescheinigung bei der Kasse ist, wenn der letzte Schultag (tatsächlicher Schulbesuch, nicht Abmeldung) im April ist. Wieso lassen? Das solltest Du selbst tun, damit es sicher ist. Hat an einem Tag im Monat Anspruch bestanden, besteht für den ganzen Monat Anspruch.

isomatte  02.04.2014, 20:12
@DerDon20

Das wusste ich doch,das du noch keine 25 bist,das ist aber die Altersgrenze !

Würde ja ein Unding sein,wenn du schon 24 sein würdest,dann hättest du aber nicht nur einmal eine Klasse wiederholt.

Du musst das nur durch die Schule bestätigen lassen,dann gilt für dich die Übergangsfrist von bis zu 4 Monaten !

Denn wenn du eine Schule oder eine Ausbildung beendet hast und innerhalb dieser 4 Monate weiterhin eine Schule besuchst oder eine zweite Ausbildung beginnst,steht dir das Kindergeld auch in dieser Zeit zu.