Fragen zum Kindergeld, Klasse wiederholen.
Hey :) leider muss ich die 12. Klasse vom Fachabi wiederholen =/ ist doof gelaufen. Ich bekomme jeden Monat Kindergeld ausbezahlt 185€. Jetzt muss ich mich aber mitte April 2014 abmelden und wieder neu anmelden das ich Juli 2014 die 12. Klasse als wiederholer besuchen werde.
Meine Frage ist:, wie sieht das in den 3 Monaten aus Mai-Juni-Juli ? Bekomme ich da weiter Kindergeld? Oder wird mir in der Zeit der Geldhahn zugedreht? Was sehr mies wäre, denn ich bin schon mehr oder weniger auf das Geld angewiesen. Ich hab mal in der Klasse eine wiederholerin gefragt und sie hat mir gesagt, das man einen vorläufigen Vertrag machen kann mit der Schule (Schulbestätigung) und man so weiter Kindergeld bekommt, wenn man 2-3 Monate unangemeldet ist und als wiederholer angemeldet wird. Hat jemand Erfahrung um mir weiterzuhelfen??
LG !!! Danke :))
2 Antworten
Der Anspruch besteht. Du musst der Familienkasse spätestens im Monat nach dem Monat mit dem letzten Schultag mitteilen, dass Du die Klasse wiederholst. Am besten ist es, wenn Du gleich eine Bescheinigung der Schule abgeben kannst, dass Du wiederholst bzw. für den Sommer angemeldet bist. Voraussetzung für den Kindergeldbezug ist, dass Du zum nächstmöglichen Beginn eine Ausbildung beginnen oder fortsetzen willst und Du das glaubhaft machen kannst.
Ist die Pause nicht länger als 4 volle Monate (Abmeldung April, Mai - August, Beginn spätestens September) besteht auch Anspruch, weil Du Dich in der Übergangszeit befunden hast. Sicherer ist die erste Variante. Denn wird die Zeit überschritten, ist der Anspruch insgesamt futsch.
JA,bekommst du,wenn du noch unter 25 bist !
Gut :) ja bin ich ^^
Ja, wenn spätestens im Mai die Bescheinigung bei der Kasse ist, wenn der letzte Schultag (tatsächlicher Schulbesuch, nicht Abmeldung) im April ist. Wieso lassen? Das solltest Du selbst tun, damit es sicher ist. Hat an einem Tag im Monat Anspruch bestanden, besteht für den ganzen Monat Anspruch.
Das wusste ich doch,das du noch keine 25 bist,das ist aber die Altersgrenze !
Würde ja ein Unding sein,wenn du schon 24 sein würdest,dann hättest du aber nicht nur einmal eine Klasse wiederholt.
Du musst das nur durch die Schule bestätigen lassen,dann gilt für dich die Übergangsfrist von bis zu 4 Monaten !
Denn wenn du eine Schule oder eine Ausbildung beendet hast und innerhalb dieser 4 Monate weiterhin eine Schule besuchst oder eine zweite Ausbildung beginnst,steht dir das Kindergeld auch in dieser Zeit zu.
Danke :) also ich werd direkt eine Schulbestätigung der Familienkasse zuschicken lassen, das ich im Sommer 2014 die 12. Klasse wiederholen werde. In den 3 Monaten Mai-Juni-Juli bekomm ich dann auch weiter Kindergeld?