Fragebogen zur Trennung vom Ehemann separat vom Jobcenter erhalten in wie weit dürfen die mich alles fragen?

5 Antworten

du beziehst staatliche leistungen, dann musst du auch auskunft erteilen. wichtig ist der trennungszeitraum, ab da wird berechnet wieviel unterhalt dir zusteht und wenn ein kind involviert ist auch dieses.

wenn ihr also schon in trennung seit, könntest du schon jetzt bedarf eventuell haben, denn entweder dein mann oder eben das jc bedienen könnte.

wenn er erst nach der hochzeit eingezogen ist, du leistungen bezogen hast, wäre interessant zu wissen wovon du in der schwangerschaft und nach der geburt gelebt hast. somit könnte nachgerechnet werden ob er noch was schuldig ist und leistungen zurück gefordert werden könnten.

beantworte die fragen und stell deine anträge. am besten ist immer die telefonierei zu lassen und persönlich vorzusprechen.

LoraIstLos 
Fragesteller
 14.02.2019, 09:19

Auskunft erteilen die relevant sind bin ich ganz bei euch sollten nur wirklich relevant sein. Habe ja auch gefragt was dürfen sie alles fragen.

Die kennen alle Tricks. Es gibt Ehepaare die nur vorgeben sich trennen zu wollen..!? Alles nur um bedürftig zu erscheinen.

LoraIstLos 
Fragesteller
 14.02.2019, 05:15

Ahso ist das gemeint. Klar die können nicht wissen das mein Mann ne Neue hat. Aber er zieht aus habe sogar die erste Seite seines neuen Mietvertrag den geben. Ich habe jetzt das Problem wir kein Datum festgelegt haben für die Trennung weil das sehr lange hin und her ging was soll ich dem Jobcenter sagen?

Fragenkostnix64  14.02.2019, 05:26
@LoraIstLos

Sowieso gilt erstmal das Trennungsjahr.

Den Tag des Auszugs würde ich bekannt geben. Näheres kann man sowieso noch nicht sagen.

isomatte  16.02.2019, 01:53
@LoraIstLos

Den Tag der Trennung legst du fest, natürlich müssen da auch die Voraussetzungen vorgelegen haben, also z.B. nicht mehr zusammen / miteinander schlafen und Essen, keine Wäsche mehr für ihn machen usw.wenn du das dann deinem Anwalt auch so sagst, dann zählt ab diesem Zeitpunkt das Trennungsjahr.

Ich würde mich dann also zeitnah um einen Anwalt kümmern, solltest du vorhaben dich scheiden zu lassen, denn ab dem Tag des Trennungsjahres stünde dir dann auch Trennungsunterhalt und Unterhalt für das / die Kinder zu, so war es zumindest bei mir vor vielen Jahren, musste auch zahlen obwohl ich noch mit im Haushalt gelebt habe.

Die Frage von was du in der Schwangerschaft und nach der Geburt gelebt hast verstehe ich auch nicht oder warst du da noch nicht verheiratet und hast mit deinem noch Ehemann noch nicht zusammen gelebt ?

Das Jobcenter möchte das von dir wissen weil Unterhalt nun einmal vorrangig ist und wenn du nicht dauerhaft vom Mann getrennt lebst, dann würdet ihr weiterhin als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) gelten, auch wenn er nicht mehr bei euch wohnen würde, als Beleg dafür das ihr euch ernsthaft getrennt habt wäre halt ein Nachweis das die Scheidung eingereicht wurde bzw.demnächst eingereicht wird.

LoraIstLos 
Fragesteller
 14.02.2019, 05:21

Doch klar war ich verheiratet, kann aber auch einfach allgemein sein. Bei mir eingezogen ist er nach der Hochzeit.

isomatte  14.02.2019, 06:35
@LoraIstLos

Dann gib es doch einfach an, wird ja kein Problem sein wenn du da angibst das du / ihr z.B. vom Einkommen des Mannes gelebt habt.

Um deinen Antrag bearbeiten zu können, braucht das Amt nun mal Eckdaten.

Offenbar habt ihr ein Kind und dein noch Ehemann wird Alimenten zu bezahlen haben, all deine Einkünfte musst du darum schon offen legen, wie auch den aktuellen Stand, sonst wirst du dort auf Granit beissen.

Ich sehe da auch kein Problem, denn du bist Bittstellerin und nicht Autark unterwegs, wo du sagen kannst, mein Privatleben geht niemanden etwas an....also wie wir unsere Trennung finanziell regeln.

Das ganze Prozedere ist keine Schikane sondern dient der Vorbeugung von Missbrauch öffentlicher Gelder.

Warum du darlegen sollst, wie du in der Schwangerschaft finanziell über die Runden kamst, verstehe ich auch nicht...es sei denn, das Kind wäre von einem anderen Mann, der eben Alimente bezahlt, welche dann berücksichtigt werden bei der Beurteilung wie viel du erhälst.

LoraIstLos 
Fragesteller
 14.02.2019, 09:13

Eckdarten schon aber das genaue Datum wann wir getrennt haben wo sie selber schreiben nur Trennungsjahr relevant? Und es gibt noch mehr komische Fragen die Laut eigener Aussage nicht für den Antrag relevant sind.

LoraIstLos 
Fragesteller
 14.02.2019, 09:16
@LoraIstLos

Natürlich ist das Kind von meinem Mann auch wenn das heutzutage vielleicht anders modern ist.

Sie müssen sich nackig machen"! Ich solle das über mich ergehen lassen... Ich bin sprachlos und reiche auch Beschwerde ein. Lieben Dank für Antworten war ja schon ein sehr langer Text.

.

Grundsätzlich muß sich niemand vor einem JobCenter "ausziehen'".

Wer keine "öffentlichen" Gelder will, darf jedes Geheimnis für sich behalten.

Es gibt eine Menge an Vertuschungen, Täuschungen, Behauptungen usw. mit denen versucht wird, von Paaren die nach außen hin als "nicht zusammenlebend" gesehen werden wollen, um z.B. ALG II zu beziehen und dennoch eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

Menschen sind dabei sehr erfinderisch - auch, um sich als Bedürftig darzustellen, obwohl z.B. Vermögen vorhanden ist - . Es scheinen wohl Erfahrungen zu sein, die zu solch "intensiven" Fragen führen.

Dem kann man sich nur entziehen, indem z.B. kein ALG II bezogen bzw. beantragt wird.

LoraIstLos 
Fragesteller
 14.02.2019, 09:17

Will keine Geheimnisse für mich behalten nur Willkür wenn es welche ist lass ich mir nicht gefallen

KHSchindelar  14.02.2019, 12:38
@LoraIstLos

Verzichte und jede unterstelle Willkür ist vorbei.

Ich liebe die Einstellung, anderen ungeniert in die Tasche greifen zu wollen. und Auskünfte zur Prüfung der Bedürftigkeit mit Willkür (Totschlagargument) zu verweigern.

Alle die zu Deinem Unterhalt (durch Steuerabzug) beitragen sollen, könnten diesen Steuerabzug ebenfalls als Willkür bezeichnen.

Sie hätten diese Beträge sicher auch gerne zur eigenen Verfügung.

LoraIstLos 
Fragesteller
 15.02.2019, 05:55
@KHSchindelar

Huhu Du verstehst mich miss,

Ich will nix verweigern. Und zu deinem Abzüge der Beträge Steuergelder zu zahlen, auch ich habe mal eingezahlt😁 Also kann ich mich nicht als Schnorrin hinstellen lassen. Wenn ich einfach nur mich informiere was die dürfen und was nicht.

Und desweiteren habe ich auch geschrieben wenn es welche wäre. Bitte lies meine Antworten und nicht nur ein Teil.

KHSchindelar  15.02.2019, 06:02
@LoraIstLos
Ich will nix verweigern.

Dann gebe doch Auskunft, damit entschieden erden kann, ob Deine Ansprüche/Forderungen berechtigt sind.

Und zu deinem Abzüge der Beträge Steuergelder zu zahlen, auch ich habe mal eingezahlt😁

... und die meisten zahlen immer noch, ununterbrochen.

Also kann ich mich nicht als Schnorrin hinstellen lassen.

Das machst Du selbst. Du kannst aber nicht erwarten, dass z.B. ALG II - ohne jegliche Nachfragen - gezahlt wird.

... und ALG II wird an "Bedürftige" gezahlt. Dieser "Bedarf" liegt ja nicht in der Luft. Der muss nachgewiesen werden. Es ist ja keine Selbstbedienung.

LoraIstLos 
Fragesteller
 15.02.2019, 06:12
@KHSchindelar

Nochmal ich gebe Auskunft das ist nicht das Thema, fragen darf man und da kann ruhig fair bleiben wenn die Plattform dafür gedacht ist.

LoraIstLos 
Fragesteller
 15.02.2019, 06:14
@LoraIstLos

Und das kann jedem mal passieren da auch Dir.

KHSchindelar  15.02.2019, 06:16
@LoraIstLos
Und das kann jedem mal passieren da auch Dir.

Hier irrst Du. Das kann mir nicht mehr passieren :o) Aber grundsätzlich ändert das ja nichts an Deiner Problematik.

Tipp; Löse Deinen Widerstand und damit Dein Problem.

LoraIstLos 
Fragesteller
 15.02.2019, 06:22
@KHSchindelar

Man ich habe keinen Wiederstand, ich informiere mich. Deswegen muss man aber nicht persönlich werden wie in manchen deiner Antworten. Auch weil das Wort wenn und was nicht verstanden wird. Ich möchte hier überhaupt keinen Krieg. Wenn Du so akribisch gegen meine Frage bist bleibe meinen Beitrag doch bitte fern. Ich soll mich selbst so hinstellen ist ag daneben.

KHSchindelar  15.02.2019, 06:24
@LoraIstLos
Wenn Du so akribisch gegen meine Frage bist bleibe meinen Beitrag doch bitte fern.

Ich bin keineswegs gegen Deine Frage. Halte aber wenig davon sich einer Lösung zu verschließen (... und sich zu beklagen).

bist bleibe meinen Beitrag doch bitte fern.

... das könnte doch auch für Antworten gelten. :o)

LoraIstLos 
Fragesteller
 15.02.2019, 06:27
@KHSchindelar

Ich beklage mich nicht, ich habe nachgefragt und im Beitrag dargestellt was mich verunsichert mehr nicht. Du allerdings wirst hier in einer Tour persönlich und das ist nicht okay. Wie gesagt Du musst meinem Beitrag nicht folgen.

LoraIstLos 
Fragesteller
 15.02.2019, 06:32
@KHSchindelar

Ich bleibe doch nicht meinem Beitrag fern zugeben so frech die Antwort ist, aber sie ist gut 😂