Hallo Darf das Jobcenter meine Tochter 15 Schülerin am Gymnasium dazu zwingen oder überreden früher als geplant und ohne Abschluss von der Schule zu gehen?

7 Antworten

Nein ! 

Das Jobcenter kann keinen Schüler zum Abbruch zwingen - sollten sie auch nicht, da sie sich so nur Kunden heranzüchten - mit Abi in der Tasche aber findet man leichter gute Jobs.

Zudem herrscht freie Berufswahl - und für einige ist ein Studium nötig - schon darauf würde ich verweisen..

Vermutlich hat da einer einfach was verpennt.

Wenn deine Tochter im Abgangsjahr wäre, dann könnte man verstehen, dass das JC quasi eine Ausbildungsberatung machen will.

Mit 15 ist sie aber noch nicht fertig mit dem Abi - oder wollte sie nach der 10. Klasse die Schule verlassen?

Wenn du meinen ersten Satz nicht ganz glaubst - ich war für 20 Tage bei diesem Amt, hatte mich wegen Krankenversicherung und so gemeldet.

Die haben von mir schriftlich bekommen, dass mein jüngerer Sohn bis zum 30.6. Schüler ist und gerade sein Abi macht, ab 01.07. zum Bund geht und danach einen Studienplatz hat.

Die haben ihn trotzdem sehr kurzfristig zum Gespräch eingeladen (zu dem Termin saß er gerade in der schriftlichen Matheprüfung), zwei Tage später kam das Schreiben mit der Androhung einer Sanktion wegen Nichteinhaltung des Termines und das ganze, obwohl das Amt für ihn keinen Cent zahlen musste (Kindergeld + Unterhalt vom Vater haben zur Bedarfsdeckung gereicht).

Ich habe einen netten kleinen Brief an den Geschäftsführer des JC geschrieben, danach kam dann das Entschuldigungsschreiben: ein Versehen, Urlaubsvertretung, Kunden verwechselt - das Übliche also.

Also bleib mal entspannt - vermutlich löst sich das ganz schnell auf.

Jedenfalls wird keiner von deiner Tochter verlangen, dass sie die Schule schmeisst, um arbeiten zu gehen.

Hallo,
sie sollte schon zum Jobcenter gehen, evtl. will man sie nur schonmal beraten, dass sie später eine Lehrstelle findet.
Unterschreiben sollte sie nichts.

Aber die Unterschrift wäre sowieso nicht gültig, da sie noch nicht volljährig ist.

Sie dürfte noch schulpflichtig sein?
Dann könnte die Argentur für Arbeit garnicht erst versuchen, dass sie die Schule abbricht, denn die Verletzung der Schulpflicht wäre ja strafbar.

Das Jobcenter will bestimmt nicht , dass deine Tochter ohne Schulabschluss von der Schule geht. Die müssen gelegentlich überprüfen, wie der Stand der Dinge ist. Und machen sich eventuell schon mal Notizen, in welchen Ausbildungsweg sie später vermitteln könnten, sollte das überhaupt bis dahin noch in Frage kommen. Also keine Sorge. Herzliche Grüsse

genau der selben Meinung bin ich auch :)

Ab dem 15 Lebensjahr gilt man als arbeitsfähige Person,es ist also ganz normal das sich das Amt dann nach dem weiteren Vorhaben des Kindes erkundigt,deshalb auch das Zeugnis und die Schulbescheinigung !

Es wird kein Kind genötigt ins Berufsleben zu starten,wenn es durch eine bessere Bildung dann später besser Chancen im Berufsleben hat.