Scheidungskosten bei Arbeitslosigkeit wie hoch?

6 Antworten

Wenn ihr euch vollkommen einig seid, gar keine. Zumindest geht das in Ö auch ganz ohne Anwalt.

In Deutschland muss man bei einer Scheidung einen Anwalt haben.

Falls Du ALG 2 bekommst oder falls den Arbeitslosengeld gering ist, kann die Scheidung völlig kostenlos erfolgen. Siehe hierzu. http://www.scheidung-online.de/kosten/verfahrenskostenhilfe/prozesskostenhilfe.php

Voraussetzung ist aber, dass ach die Frau allenfalls ein geringes Einkommen hat. Denn sonst muss sie dem Mann Unterhalt zahlen, was dazu führen kann, dass er keine Verfahrenskostenhilfe mehr erhält.

Vorsicht: Wer jetzt kein Einkommen hat, dem wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Aber: Das Gericht prüft innerhalb von 4 Jahren nach, ob sich die Einkommenssituation positiv verändert hat, was bei Aufnahme einer Tätigkeit möglicherweise der Fall ist. Dann kann das Gericht die Rückforderung von Dir mit Ratenzahlung verlangen.

Verfahrenskostenhilfe beantragen und einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen. Dann sind es 15 Euro für die Erstberatung. Den Rest musst du mit dem Anwalt besprechen.