Frage zur Erwerbsminderungsrente?

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Hallo boy865,

Sie schreiben:

Frage zur Erwerbsminderungsrente?

Antwort:

Unter folgendem Link der DRV finden Sie ausführliche Hinweise betreffs Erwerbsminderungsrente:

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Können die Berufsgenossenschaft und das Versorgungsamt mir die Erwerbminderungrente gleichzeitig bezahlen oder nur einer von beiden?

Antwort;

Hier leigt Ihrerseits ein Denkfehler vor, denn für die Erwerbsminderungsrente ist ausschließlich die DRV zuständig!

Treffen Renten aus der DRV mit einer Unfallrente zusammen, so kommt es ggf. zu Kürzungen der DRV-Rente, wenn diverse Freibeträge überschritten werden! Die Höhe der Unfallrente bleibt davon unberührt!

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tagesspiegel.de/wirtschaft/rechts-frage-an-stefan-braatz-deutsche-rentenversicherung-bund/8322680.html

Ich beziehe 20 Grad der Behinderung klar von dem Versorgungsamt, finde aber Überweisungen von der Berufsgenossenschaft für diese Rente.

Antwort:

Das Versorgungsamt ist für die Ermittlung des Grad der Behinderung (GDB) zuständig, zahlt aber keine Leistungen aus! Der Grad der Behinderung verhilft ggf. zu diversen Nachteilsausgleichen, je nach Höhe des GDB!

Für die Unfallrente ist ausschließlich die Berufsgenossenschaft zuständig!

Die Berufsgenossenschaft ermittelt im Gegensatz zum Versorgungsamt einen MDE!

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landingpages.wolterskluwer.de/media/landingpages/schwerbehindertenver/gdb_mde_tabelle.pdf

Nirgendwo finde ich in meinen Unterlagen etwas zu der Grad der Behinderung von der Berufsgenossenschaft

Antwort:

Die Höhe des MDE wird Ihnen in der Regel seitens der BG im Rentenbewilligungsbescheid ausgewiesen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Vom Versorgungsamt wird lediglich der Grad der Behinderung frstgestellt. Hieraus wird aber keine Leistung erbracht! Diese Leistung zahlt die BG. Die Rente für Erwerbsminderung zahlt die dt. Rentenversicherung. Hierbei ist aber der GdB unerheblich, da diese nur auf die tatsächliche Möglichkeit des Vers abstellt, wielange er amallgem Arbeitsmarkt tätig sein kann. Z.B ein Rollstuhlfahrer hat GdB 100, bekommt aber keine RV Rente, da er einen Schreibtischjob voll ausüben kann. Parrallel können diebeiden Renten laufen. Die gesetzl. Rente wird evt. jedoch um die BG Rente geküzt, s. Paragrapf 93 SGB VI

Hier werden gleich drei Dinge in einen Topf geworfen. Zum einen die Erwerbsminderungsrente die von der Rentenversicherung gezahlt wird unf für die wedern eine MdE noch ein GdB nötig ist. So wie ich die Frage lese ist dies aber nur eine Begrifflichkeit die hier flasch verwendet wird.

Die Berufsgenossenschaft stellt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, kurz MdE, fest nach der sie auch die Rente zahlt. Die MdE wird im Rentenbescheid festgestellt.

Das Versorgungsamt zahlt keine Rente aufgrund des Grades der Behinderung, GdB. Der GdB hat mit der MdE nichts zu tun, er wird auch anders festgestellt. Lediglich die Folgen des Unfalls vom 1989 finden dort Berücksichtigung, was aber nicht zum gleichen Ergebnis wie bei der BG führen muss (wie gesagt, die Kriterien für die Feststellung MdE und GdB sind völlig andere).

Die BG und die Rentenversicherung zahlen gleichzeitig, allerdings werden BG-Renten auf Renten der RV angerechnet sobald Summe beider Renten einen Granzbetrag nach § 93 SGB VI übersteigt. In diesem Falle wird die Rente der RV auf die Höhe des Grenzbetrages gekürzt. Weil das Versorgungsamt keine Renten nach einem GdB zahlt spielt es hier auch keine Rolle.

Bei der Berufsgenossenschaft gilt die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)

Mit dem Behinderungsgrad hat das nichts zu tun. Eine BG-Rente wird durchaus parallel zur gesetzlichen Rente gezahlt. Und zwar bis zum GRENZWERT (kannst du googlen)

Die Behinderung durch den Berufsunfall wurde vom Versorgungsamt festgestellt. Da es ein Berufsunfall war zahlt deshalb die Berufsgenossenschaft eine Rente.