Wie kann ich meine Erwerbsminderungsrente verlängern?
Hallo zusammen,
ich beziehe seit 01.01.2019 Erwerbsminderungsrente.
Diese Rente war auf zwei Jahre befristet und endet am 31.12.2020.
Ich habe eine GdB 100 und Merkzeichen G und B.
Bin pflegebedürftig und habe Pflegegrad 2.
Da ich aus gesundheitlichen Gründen mit chronischen Erkrankung nicht in der Lage bin, eine Arbeit aufzunehmen mache ich mir jetzt schon Gedanken wie es weiter mit der Rente geht.
Vor der Erwerbsminderungsrente habe ich einen Kuraufenthalt gehabt und musste von meinen behandelnden Ärzten aktuelle Krankenberichte der Rentenversicherung mit den Rentenantrag zusammen abgeben.
Meine Frage ist jetzt, wie sieht es mit der Verlängerung aus?
Wann muss ich eine Verlängerung spätestens beantragen, es braucht etwas Zeit mit der Bearbeitung bis das durch ist.
Muss ich nochmal einen Kur besuchen und alle meine ärztlichen Berichte aktualisieren für eine Verlängerung?
Oder wird die Rentenversicherung mich vor Ablauf meiner Rente erst benachrichtigen und mir Unterlagen zu kommen lassen, das die Ärzte mir bestätigen, das ich mit der gleichen Krankheit weiterhin in Behandlung bin?
Ich werde von meiner Hausarzt, Neurologe, Pychologe und Pychiater behandelt.
Über eure zahlreichen Antworten bin ich jetzt schon sehr dankbar.
mfg
Das Ergebnis basiert auf 0 Abstimmungen
2 Antworten
Das ist keine Frage zum Abstimmen, deshalb habe ich keine Auswahl getroffen.
Du bekommst ca. 3 Monate vor dem Auslaufen der EM-Rente die Aufforderung, einen Folgeantrag zu stellen. Dazu brauchst du dieses Formular:
https://www.berufsunfaehigkeitsversicherung-test-vergleich.com/wp-content/uploads/2019/12/R0120.pdf
und den Selbsteinschätzungsbogen:
https://rentenberatung-ziemann.de/wp-content/uploads/R0215.pdf
Beide füllst du aus (das geht auch direkt am Rechner) und schickst sie an die Rentenversicherung zurück. Wie du merken wirst, ist der Folgeantrag längst nicht so umfangreich wie der Erstantrag.
Es empfiehlt sich, aktuelle Befunde beizulegen, andernfalls muss der Gutachter diese erst von deinen Ärzten (die du im Antrag angibst) anfordern.
Lass dir am besten von einem ehrenamtlichen Versichertenberater helfen - die kommen auch nach Hause.
Wenn der Gesundheitszustand sich nicht verbessert hat, wird die Rente weiterhin bewilligt - vielleicht sogar auf Dauer bis zur Regelaltersrente.
Alles Gute!
Hallo okieh56,
danke für dein ausführliche Antwort, aber geht das mit den 3 Monaten schnell mit der Bearbeitung, so das ich weiterhin meine Erwerbsminderungsrente bekomme?
Also ich brauche diese Folgeantrag R0120 und Selbsteinschätzungsbogen R0215 ausfüllen mit aktuellen Berichten für die Weiterbewilligung.
Mein Gesundheitszustand hat sich leider noch nicht verbessert und ich bin pflegebedürtig bekomme Pflegegrad 2.
Bekomme ständig epileptische Anfälle mit Verkramfung rechts und Sturz, das habe ich seit meiner Geburt und dazu habe ich noch neben der Epilepsie die Begleiterkrankung Deppression.
Zuletzt habe ich meine Ärzte wegen aktuelle Berichte gefragt, wegen Folgeantrag für Verlängerung, die haben gesagt das im normalfall die Rentenversicherung Formulare für Ärzte schickt, um diese bestätigen zu lassen, das die Behandlung weiterhin besteht und keine Verbesserung gibt.
Wo finde ich ehrenamtliche Versichertenberater?
Nochmals vielen dank.
Sicher hat turnmami recht und du bekommst die Formulare innerhalb von 5 Monaten vor Ablauf der Rente. Wenn nicht, kannst du sie einfach herunterladen - den Link habe ich ja oben angegeben.
Hier findest du die Versichertenberater und Beratungsstellen:
Nach unten scrollen und bei „Beratung vor Ort“ einfach deine PLZ eingeben. Oder du rufst die Rentenversicherung an und fragst nach Versichertenberatern bzw. Versichertenältesten in deiner Nähe (nicht zu verwechseln mit Rentenberatern).
Die vermitteln gerne, denn es erspart ihnen viel Arbeit.
Nach Mitteilung der DRV über das Ende deiner Erwerbsminderungsrente empfiehlt es sich, den Verlängerungsantrag umgehend zu stellen.
Niemand kann dir derzeit hier sagen, ob deine ärztl. Unterlagen zur Weiterbewilligung ausreichen oder ob eine Begutachtung, bzw. Reha erforderlich ist.
die Aufforderung kommt 5 Monate vor Ablauf der Rente ;)