Frage zur Anlage V?

3 Antworten

Für 2019 erklärst du die Werbungskosten und ab 2020 die Werbungskosten und die Einnahmen. Einen Leerstand musst du nicht erklären.

Leg ein kurzes Schreiben deiner Steuererklärung bei, in dem du angibst, dass in 2019 eine Selbstnutzung geplant war.

Milli053  12.01.2021, 14:13

So würde ich das auch machen!