Frage zur Anlage V?
In 4/19 kaufte ich eine Wohnung in 2/20 vermietete ich sich das erste mal.
Wie erkläre ich das bzw mache das in der Anlage v erkenntlich, das die 19 noch nicht vermietet war?
Ich befürchte Ärger, da die Wohnung in der letzten Steuererklärung nicht auftauchte, aber da hatte ich noch die Absicht zur selbernutzung. Hatte sich jedoch anders ergeben dann.
3 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Für 2019 erklärst du die Werbungskosten und ab 2020 die Werbungskosten und die Einnahmen. Einen Leerstand musst du nicht erklären.
Leg ein kurzes Schreiben deiner Steuererklärung bei, in dem du angibst, dass in 2019 eine Selbstnutzung geplant war.
Milli053
12.01.2021, 14:13
So würde ich das auch machen!
Im Wiso Steuermagazin stand mal Etwas zu Leerständen.