Heizkosten in 2-Fam-Haus, wie abrechnen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gesetzlich notwendig sind Wärmemengenzähler bei nur zwei Wohnungen nicht. Durch sie entstehen zudem Montagekosten, Ablesegebühren und Kosten für die Ausstellung der Abrechnung. Hier gibt es eine Aufstellung:

http://www.zentralheizung.de/heizkosten/heizkostenabrechnung.php

Die Wohnfläche ist bei Euch die einzige Verteilungsgröße.

Wärmemengenzähler

ganz klar. ich glaube, was andres ist auch in eurem falle gar nicht erlaubt.. macht man sich solche gedanken nicht BEVOR man vermietet??

was andres ist auch in eurem falle gar nicht erlaubt..

Doch, nach Wohnfläche oder Wohneinheiten abzurechnen.

@anitari

ich dachte, das sei nicht mehr erlaubt, anitari.

@Antwortbaer

In 2FHs in den Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen ist das nach wie vor erlaubt.

Sofern es keine Vereinbarung im Mietvertrag und keine Möglichkeit zur Verbrauchsabrechnung gibt, ist die Abrechnung nach Wohnfläche gesetzlich vorgeschrieben, da gibt es keine Wahlmöglichkeit. Wärmemengenzähler lassen sich nur sinnvoll einbauen, wenn es bereits ab der Heizung getrennte Heizkreisläufe gibt und die Umlage per Heizkostenverteiler kostet so viel, dass sich das in einem 2-Familienhaus nicht lohnt...

Ihr dürft, da ein 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen, Heizkosten nach Wohnfläche abrechnen. Übrigens auch die übrigen Nebenkosten, wenn nach Verbrauch nicht möglich.

Wärmemengenzähler wäre natürlich sinnvoller. Noch besser natürlich Heizkostenverteiler und Abrechnung nach Heizkostenverordnung.

Voraussetzung ist das vertraglich vereinbart wurde das der Mieter Heiz- und andere Nebenkosten zahlt.

Ihr könntet eventuell nach m² abrechnen, sinnvoller wäre es aber, Wärmemengenzähler einzubauen.