Frage zu Hausrecht im Kino?
Vorgestern (Mittwoch) war ich abends in einem großen Multiplex Kino (9 Sääle + 4 im Nebengebäude eine Straße weiter). Dort gibt es auch noch den Eisverkauf in der Pause. Das Eis kann man alternativ auch an der Popcorntheke Kaufen. Dort kann man es dann Wahlweise sofort mitnehmen oder es mit einem Kassenbon beim Eisverkäufer im Saal abholen. Der Eisverkäufer ist der Mitarbeiter, der die ganze Vorstellung betreut (ticketkontrolle, einlass, starten der Werbung, eisverkauf, Starten des Films, Auslass und durchkehren).
Als ich im Saal auf den Beginn der Vorstellung wartete, saßen hinter mir einige Jungs und quasselten. Einer erzählte dann, dass mal einer aus der letzten Reihe "Verp........ dich" und daraufhin die ganze letzte Reihe des Saales verwiesen wurde, da man nicht genau klären konnte, wer es war (außer dass es die letzte Reihe war).
Aber ist das Rechtens, für einen die ganze Reihe zu bestrafen?
PS: Der Film handelte von einem Superhelden mit Spinnenkräften und dessen Versionen in verschiedenen universen.
4 Antworten
Natürlich geht das. Die können jetzt vor der Türe untereinander klären, wer den Spruch von sich gegeben hat, und die "mitgefangenen" können dann bei ihm ihr Eintittsgeld zurückholen.
Und schon wieder Käse.
Im Rahmen des Hausrechts geht das natürlich.
Ja, gegen Rückerstattung des Eintrittspreises.
Wenn sie dann der ganzen Reihe ihr Eintrittsgeld wiedergeben, dürfte das durch das Hausrecht abgedeckt sein.
Klar wieso denn nicht?
Wenn die sich nicht benehmen können
und hat ja keiner gesagt: ich wars