Frage zu Hausrecht im Kino?

4 Antworten

Natürlich geht das. Die können jetzt vor der Türe untereinander klären, wer den Spruch von sich gegeben hat, und die "mitgefangenen" können dann bei ihm ihr Eintittsgeld zurückholen.

AalFred2  21.12.2018, 08:39

Und schon wieder Käse.

Im Rahmen des Hausrechts geht das natürlich.

AalFred2  21.12.2018, 08:40

Ja, gegen Rückerstattung des Eintrittspreises.

Wenn sie dann der ganzen Reihe ihr Eintrittsgeld wiedergeben, dürfte das durch das Hausrecht abgedeckt sein.

Klar wieso denn nicht?

Wenn die sich nicht benehmen können

und hat ja keiner gesagt: ich wars