darf der ladenchef Kunde ohne Grund rauswerfen?
Hallo alle zusammen
ich wurde heute rausgeworfen von der Chef einen bekannten lokal in Innsbruck und zwar ohne Grund. .
ich war vorher 2 mal in diese Kneipe mit Freunde was trinken. .nette location und personal..bis ich heute allein gegangen bin , angekommen , einen Tisch genommen und von der Kellnerin einen Kaffee bestellt..2 Sekunden nachher kam zu mir der laden Besitzer und meinte ich werde da nicht nicht bedient bzw erwünscht , ich fragte ihn nett nach den Grund. .er hat geschweigt..fragte ich ihn ob er gegen meine Person spezifisch was hat..oder ob er mich kennt..hat mich mit nein beantwortet und meinte er ist in sein Haus und ich bin unerwünschte. .alle Kunden haben dazu geschaut ..ich habe ihn gefragt ob er das aus rassistische Gründe das mit mir macht.. (bin Ausländer) antwortete mir einen Gast klar und deutlich :ja er isch rassischt..der laden Chef hat aber nichts dagegen gesagt. .sagte mir einen andere gast das ich nicht Zuhause bin..danke der information. .gleichzeitig kam zu mir der erste mich zu beruhigen ..bla bla..ich habe der bar verlassen und ging nach paar Minuten überlegen zu Polizei. .habe ihnen der Fall beschreiben ,zwei Polizisten sind mit mir zurück zur der bar gegangen die sache zu klären..was rausgekommen ist folgendes:
F: warum wollen Sie der herr nicht in ihren bar?
A: er hat mir nicht gefallen. .ich wollte ihn nicht in meinem laden haben..
F: war das aus rassistischen Gründe?
A: schaut der lokal an ..voll Trans Kundschaft. .(was nicht ganz gestimmt hat..es war EU transnazionalismus in der Kneipe) und ich wähle meine Kunden aus..
F: kennen Sie der herr persönlich?
A: Nein..da ist mein laden und ich will zu ihn nichts verkaufen. .
hier endete der Polizei die Befragung und versuchten mich zu erklären das in einen Kaufvertrag müssen die zwei Seiten einverstanden sein..also ich bin nicht am recht. .und meine Anzeige wurde nicht angenommen. .
meine frage jetzt..
darf das sein? darf einen offener lokal bzw bar ..Restaurant..usw seine Kunden aussuchen? und wenn fängt der Kaufvertrag an in diese Lage. .
muss einen Mensch sowas erleben weil sein Kopf der laden Chef nicht gefallen hat...
2 Antworten
klar, er hat das Hausrecht und muss nicht jeden dort bedienen.
Erkläre das mal den Türstehern.
Nein,du hast nicht recht.
Auch Aldi oder Rewe muss dir nichts verkaufen.
Das öffentliche Lokal ist vertragsrechtlich ein Angebot für jeden der vor dem Lokal steht. Betritt ein Gast das Lokal, nimmt er das Angebot an.
Dein Denkfehler liegt genau an dieser Stelle. Klar, dass es danach nur noch gruseliger werden konnte.
Jeder darf sich seine Kundschaft aussuchen. Es gibt kein Grundrecht auf Kneipenbesuch.
Aber mal ehrlich, wenn du weißt, dass du da nicht willkommen bist, warum bestehst du drauf, denen dein Geld in den Rachen zu stopfen. Such dir eine andere Kneipe.
ich war tatsächlich in diese Kneipe paar mal vorher. .nette location und personal hab ich erwähnt. .also bis ich heute der Chef kennen gelernt hab und das hat der paradox verursacht. .er ist total das Gegenteil von seine Arbeiter und Atmosphäre. .
Man muß dabei bedenken, es handelt sich hier bei dem Lokal ja nicht um das private Wohnzimmer des Wirtes, sondern um eine öffentliche Gaststätte die für Jedermann zu den Öffnungszeiten zugänglich sein muß. Der Gast hat also nicht nur das Recht das Lokal zu betreten, er hat auch das Recht bewirtet zu werden. Das öffentliche Lokal ist vertragsrechtlich ein Angebot für jeden der vor dem Lokal steht. Betritt ein Gast das Lokal, nimmt er das Angebot an. Somit ist im Sinne des Gesetzes (BGB) ein Vertrag zustande gekommen zwischen dem Gast und dem Wirt. Schickt der Wirt den Gast wieder raus und bewirtet den Gast nicht, begeht er eigentlich eine Vertragsverletzung wegen Nichterfüllung des Vertrages. Gegebenenfalls hat der Gast sogar ein Anspruch auf Schadenersatz (z. B. Schmerzensgeld) wegen sozialer Diskriminierung und ähnliches.