Getränke Verbot auf Veranstaltung?
Hallo zusammen,ich würde gerne erfahren ob das generelle Verbot von Getränken auf einer Veranstaltung rechtens ist auch wenn diese Regelung NICHT in den AGB's enthalten sondern lediglich in einem "Programmheft" festgehalten ist.Da für die Besucher keine Verpflichtung besteht das genannte Programmheft zu lesen oder sich dieses überhaupt zu besorgen, kann in diesem Fall doch eigentlich nicht auf das Hausrecht verwiesen werden, da dieses für jeden Besucher klar einsehbar sein muss oder liege ich da falsch?Spekulationen helfen nicht weiter aber wenn mir jemand eine fundierte Antwort, eventuell mit verweiß auf geltendes Recht, geben könnte, wäre ich sehr dankbar.Grüße, Tazu
6 Antworten
Sowas muss nicht zwingend in den AGB stehen.
In dem Moment, wo du vor dem Einlass darauf hingewiesen wirst, ist es Bestandteil des Vertrages. Diesen Vertrag kannst du dann unter den genannten Bedingungen eingehen oder aber auch ablehnen und wieder nach Hause gehen. Niemand zwingt dich, du hast die freie Wahl.
Zudem stehen Individulabreden über den AGB. Und nur, weil etwas nicht in den AGB erwähnt wird, heißt das nicht, dass du automatisch alles machen kannst was dort nicht aufgeführt ist. Nur weil in den AGB eines Supermarktes nicht drin steht, dass du nicht mit einem Bagger bis vors Kühlregal fahren darfst, heißt das nicht, dass du es machen kannst. Die können die auch beim Betreten des Ladens mündlich verbieten mit einem stinkenden T-Shirt dort einzukaufen (steht sicher auch nicht in den AGB) und dann hast du dich daran zu halten.
Das Programm ist Teil der AGBs, steht garantiert auch in den ABGs drinne.
Was für eine Veranstaltung verbietet bitte ALLE Getränke? Das wäre schon mal auf Grund der Sorgfaltspflicht nicht zulässig, da mangelnde Flüssigkeitszufuhr gefährlich sein kann.
Verboten werden eigentlich nur MITGEBRACHTE Getränke.
da dieses für jeden Besucher klar einsehbar sein muss
Und warum ist hier das Programmheft nicht einsehbar? Liegt das gesichert durch 2 Bluthunde in einem tresor und ist nur per ID und Netzhautscan einsehbar?
Oder liegt das frei aus, und du hast nur keinen Bock, da rein zu gucken?
Wenn dies in dem Programm heft so bechrieben wurde, handelt es sich bereits um eine AGB.
Ob du die liest oder nicht ist voellig Banane.
Da der Veranstalter das Hausrecht hat, bestimmt er die Regeln. Das kannst du akzeptieren oder der Veranstaltung fernbleiben.
Der Veranstalter kann das hinschreiben, wo er will. Oder dir beim Einlass mitteilen. Er hat Hausrecht.