Frage zu Einkäufen im Großhandel Markt

3 Antworten

Bei "Metro" ist nach meiner Beobachtung vieles teurer als z.B. im "Edeka".

Du findest dort aber andere Gebindegrößen, zum Beispiel besonders große Konserven, wenn du mal eine besonders große Party machst. Auch sonst kann man da ein paar Sachen finden, die man in normalen Supermärkten vergeblich sucht.

Wenn ich mir die Kunden dort anschaue, habe ich häufig den Eindruck, dass es sich um Deppen handelt, die auf die vermeintliche Exklusivität (Eintritt nur mit Kundenkarte) hereinfallen, und ich glaube, "Metro" macht das auch absichtlich und nutzt das mit vielen zu hohen Preisen aus.

Die Umsatzsteuer zahlst du da an der Kasse wie überall sonst auch.

Danke, dann muss ich wohl auf Angebote warten Müssen :D

@Origilon

Eine positive Erfahrung: Hatte vor Jahren an Wasabi-Erdnüssen von Lorenz oder so einen Narren gefressen, die es sonst nur zu Apotheker-Preisen je 80g oder so gab. Im "Metro" habe ich davon Kilo-Beutel zu einem vieeel besseren Preis gefunden.

Klassischer Reinfall aus meiner Erinnerung: Dr. Oetker Ristorante Pizza teurer als Standardpreis bei Edeka.

Ja, im allgemeinen lohnt es sich eher, auf normale Angebote zu warten.

Die Preise, die im Großhandel ausgezeichnet /angegeben sind, enthalten in der Regel keine Umsatzsteuer (im Gegensatz zu den Preisen bei Aldi, Lidl, Rewe & Co.). Denn die Umsatzsteuer ist bei gewerblichen Kunden uninteressant, da ein durchlaufender Posten. (Umsatzsteuer wird vom Endkunden getragen.) Von daher musst Du bei diesen Preisen noch die Umsatzsteuer von 7 % bzw. 19 % hinzugerechnet werden.

danke (:

Großmärkte sind verpflichtet zu kontrollieren, dass die Kunden für betriebliche Zwecke dort einkaufen. Die Praxis sieht anders aus. Allerdings denken die Meisten dabei nicht an Außenprüfungen des Finanzamtes, die unter Umständen zu enormen Zuschätzungen führen können. Davon mal ab.

Die Auspreisung mit Netto-Preisen ist natürlich Preiskosmetik. Der Betrag erscheint kleiner und ist damit schlechter zu vergleichen. Die Brutto-Ausweispflicht besteht nur, wenn es um Privatkunden geht. Im Internet bin ich mir nicht sicher.

Die Fülle an Informationen auf den Vorsteckern ist inzwischen ja auch mit System genutzt. Netto-Preis, Einzel-Preis, Kolli-Preis (z.B. Karton), Brutto-Preis. Wer da eine lange Einkaufsliste hat gibt irgendwann das Gucken auf und nimmt die Waren nur noch.

Auch Großmarktketten wir Selgros oder Metro haben in bestimmten Bereichen gar nicht so einen großen Warenumschlag. Sie erhalten daher von den Lieferanten auch gar nicht die Einkaufspreise, die beispielsweise Realmärkte aushandeln können.

Häufig garantieren Großmärkte auch dafür, dass sie Artikel das ganze Jahr liefern können. Das lassen sich natürlich auch deren Lieferanten bezahlen.

Als Einkäufer ist man also immer darauf angewiesen im Auge zu behalten wo man den eigenen Warenkorb am Günstigsten füllt. Denn häufig werden die Preisunterschiede bereits durch die zusätzlichen Fahrtkilometer verbraucht. Das der Einkauf in mehreren Märkten mehr Zeit benötigt ist auch klar. Das durch die Warensortimente zusätzliche Kaufanreize bestehen lassen wir auch mal weg.

Mit den Steuern ist das überall gleich. Sowohl der Discounter, wie der Großhändler können korrekte Rechnungen ausstellen. Der Großhändler macht das immer. Beim Discounter nur auf Wunsch und da könnte es dann mal Probleme geben. Was besonders dann passieren kann, wenn die steuerliche Grenze für Kleinbetragsrechnungen überschritten ist. Auch darauf wird das Finanzamt natürlich bei einer Prüfung achten.

Tschepe hat in der Antwort geschrieben, dass einige dort kaufen wegen der Exklusivität durch die Kundenkarte. Sicher wird es auch die Kunden geben. Selber habe ich als Vertretung in einem Großmarkt gearbeitet (Hintergrund war, dass ich nur theoretische Einblicke in die Branche hatte und meinte die fehlen mir Infos wenn ich als Berater arbeite). Wie gesagt, es gibt Kunden die finden es toll ihren Einkauf dort zu machen, wo nicht jeder einkauft. Andere haben wegen der eigenen Öffnungszeiten gar keine andere Möglichkeit. Der Privatanteil ist aber wirklich klein. Das gilt nach Informationen eines Marktleiters insbesondere für den Anteil am Umsatz.

Weil du wohl Fachmann in dem Thema bist, habe ich Fragen an dich:

Wieso sind "Großmärkte verpflichtet zu kontrollieren, dass die Kunden für betriebliche Zwecke dort einkaufen"? Das hatte ich nie richtig verstanden.

Öffnungszeiten war doch nur früher. Meine Rewe um die Ecke hat Montag bis Samstag bis 24 Uhr geöffnet. Dann wäre da noch das bei Privatkunden illegale Werben mit den Netto-Preisen.

Sonst sehe ich keine rechtliche Grundlage und vermute deswegen erst recht seit der Liberalisierung der Öffnungszeiten puren Hokuspokus, um die Leute auszutricksen.

Was meinst du mit "enormen Zuschätzungen"? Wo ist der rechtliche oder steuerliche Unterschied zu Aldi, Rewe und so? Ob ich meine private Pizza bei Aldi oder Metro kaufe ist doch völlig gleich, genauso ob ich mein geschäftliches Druckerpapier bei Aldi oder Metro kaufe.

Für mich ist es also 98% Augenwischerei (2% fallen auf andere Preisauszeichnung). Abweichendes Sortiment mal außen vor.

Wo irre ich rechtlich? Worauf kann ich verklagt werden, wenn ich privat bei Metro einkaufe? Hat das praktische Relevanz, muss ich damit rechnen?

Vielen Dank schonmal. :o)

@Tschepe

Weil Sie durch Definition eine Warenverteilstation sind. Sie entlasten damit die Industrie von der eigenen Versorgung der Einzelhandelsgeschäfte und entlasten gleichzeitig dafür auch die kleinen Unternehmen.

Es gibt keine Legaldefinition des Großhandels. Gesetzliche Öffnungszeiten sind in der Regel so gestaltet, dass es die normalen Vorschriften und dann die Ausnahmen gibt. Z.B. dürfen die Läden in Bahnhofsgebäuden nur das verkaufen, was man auf einer Reise feststellen kann, dass man dieses gerade vergessen hat und ersetzen muss. Dazu gehörte aus traditionellen Konventionen heraus auch der Blumenladen.

Das die Öffnungszeiten sich geändert haben ist richtig, ändert aber nichts am Gesamtbild aus rechtlicher Sicht.

Für ein "Austricksen" brauchst Du eine Vorteilsnahme oder eine Verschwörung. Die Umverteilung der Großgebinde auf kleinste Supermarkteinheiten liegt wie oben ansatzweise beschrieben im Interesse der Industrie. Sie sparen sich ein vollständiges Logistik-Netz. Das Einzelhandelsketten dieses unterhalten ist doch dabei kein Widerspruch.

Als Inhaber einer Kundenkarte verpflichtest Du Dich automatisch durch Unterschrift, dass Du ausschließlich zu eigenbetrieblichen Zwecken einkaufst. Solltest Du dagegen verstoßen willigst Du nach meiner Erinnerung sogar in eine Vertragsstrafe ein.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass gerade in der Gastronomie ein Kontoauszug vom jeweiligen Großmarkt angefordert wird. Der 7%-ige und 19%-ige Wareneinsatz werden von der Größenordnung abgeglichen. Überschreiten die Werte des Kontoauszuges die der Buchführung hast Du ja, weil Deine Vertragstreue unterstellt werden kann weitere Waren gekauft. Die Umsätze fehlen aber und die Umsatzsteuer auch, enorme Zuschätzungen. Erzähle mir bitte nicht, dass das Finanzamt jeden Fall von Hinterziehung einzeln belegen muss. Alles Blödsinn.

Natürlich kannst Du Deine betrieblichen Einkäufe auch im Supermarkt erledigen. Dann kommt es aber irgendwann so, dass die Verkäuferin beim Discounter keine Zeit mehr hat und Dir ein Blatt vom Quittungsblock ab macht und dran heftet. Du hast keine ordnungsgemäße Rechnung und der Vorsteuerabzug ist weg. Da es sich hierbei nicht um eine Kleinbetragsrechnung gehandelt hat (sonst hättest Du keine Rechnung gebraucht) ist der Schaden für ein kleines Unternehmen richtig heftig.

Und ob das für Dich, der einen solchen Laden nicht von innen kennt und auch die Umsatzverteilung nicht kennt Augenwischerei ist oder nicht und was Du aus dieser Betrachtung ausgliederst, dass spielt keine Rolle.

Natürlich kannst Du damit auf Leistung von Schadenersatz verklagt werden, wenn irgend ein Hersteller es wirklich nicht will. Bisher vorgenommen? Keine Ahnung. Das war hier und ist selbst in der Realität keine Fragestellung.