Frage zu Änderungsbescheid ALG2!

8 Antworten

Alg2 ist eine Sozailhilfeleistung, da geht es nach dem Zuflussprinzip .... die fließt am 10.08. Geld zu also wird die August Leistung entsprechend gekürzt ....

Du kriegst das Geld ja nicht für die Arbeit ab dem Zahltag, sondern für die Arbeit ab dem 1.8. Also kriegst Du ab dem 1.8 auch das ALG2 entsprechend gekürzt.

  1. Du kannst für diese Zeit auch ein Überbrückungsdarlehen beantragen. Der Antrag muss schriftlich oder durch persönliche Vorsprache erfolgen.
  2. Sobald du deine Lohnabrechnung bekommen hast, lege diese beim JC vor, ist das Einkommen geringer als das vorsorglich angerechnete, erhälst du eine Nachzahlung.

Si etwas musst du persönlich erledigen. Außerdem haben die meisten JobCenter Mittwoch keinen Besuchsverkehr. Wenn du im August das erste Gehalt bekommst, steht dir gar keine Leistung mehr zu

Da das ALG - 2 in voraus gezahlt wird und du im August ja mehr Geld bekommst,wurde deine Leistung gekürzt !!! Erst wenn du am 10.8.2013 deinen Lohn bekommen hast,kann man berechnen was du eventuell noch bekommen wirst.Denn erst nach dem Abzug von Freibeträgen von deinem Bruttoeinkommen,welche dann vom Nettoeinkommen abgezogen werden,kann man deinen tatsächlichen Anspruch berechnen.