Frage über Wertgarantie bei LED Fernseh Totalschaden!

7 Antworten

Diese Antwort kommt sicherlich ein bisschen spät aber vielleicht hat jemand noch das selbe Problem. Also der Schutz bei der Wertgarantie besteht ab Unterschrift. Bei der Wertgarantie ist auch selbstverschulden mit abgesichert das heißt auch wenn du wütend die Fernbedienung in das Display wirfst wird die Reparatur bezahlt, solange sie wirtschaftlich ist. Das heißt bei einen Panelschaden bei einem 999,-€ Gerät ist die Reparatur tatsächlich teurer als ein neues Gerät da ersatzpanels bei ca. 800€ liegen + die Arbeitszeit. Bei so einem Fall bekommst du den Restwert des Gerätes als Neukaufzuschuss. In deinem Fall ist das Gerät neu und du wirst die kompletten 999 € erstattet bekommen bzw. Bekommst du gleich ein Austauschgerät von deinem Fachhändler. 

du hast doch sicherlich eine versicherungs-police bekommen. da steht doch drin, was und wieviel ersetzt wird.

Das kann dir natürlich nur Wertgarantie selber sagen. Hat der Versicherungsschutz denn nach dieser kurzen Zeit schon begonnen? Manchmal beginnt der auch erst am 1. des nächsten Monat.

Laut deren FAQs unter http://www.wertgarantie.de/desktopdefault.aspx/tabid-58/31_read-39/: "Übersteigt im Schadenfall der Zeitwert die aktuelle Neukaufbeteiligung, beteiligen wir uns maximal bis zur Höhe des Zeitwertes an einem Neukauf."

drlamotte 
Fragesteller
 10.08.2011, 13:26

hallo,

die wertgarantie hat von der werkstatt fotos des defekten gerätes angefordert und einen schadenhergang von mir eingefordert.

Was ist wenn die Sagen: nein wir erstatten das nicht oder so ähnlich!

wertgarantie ist bereits ab dem ersten tag wo man den vertrag abschließt

Wie läuft dann das ab, falls die wertgarantie das erstattet??

mfg

Laut ARTG bekommst du den kompletten Zeitwert übernommen. Selbstbehalt hast du keinen.

Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit 150 Euro am Kauf eines neuen Gerätes. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr jährlich um 25 Euro bei Schadenfreiheit. Übersteigt der Zeitwert des defekten Gerätes die zum Schadenzeitpunkt bestehende Neukaufbeteiligung, beteiligen wir uns in Höhe des Zeitwertes des defekten Gerätes am Kauf eines neuen Gerätes. Die Neukaufbeteiligung ist auf die für das Ersatzgerät gleicher Art und Güte tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt

Hier nachzulesen: https://ssl.wertgarantie.de/dpv3/ob/w/ksue/pdf/PINFO_24105.pdf

Viel spaß mit dem neuen Fernseher.