Frage an Juristen oder Leute die sich mit Nötigung auskennen?

5 Antworten

Nicht Interessiert zeigen. Wenn er es aber macht, ab zur Polizei 👮‍♂️

Die Androhung der Weiterleitung der Bilder und das darüber wissenlassen, wenn man eine bestimmte Handlung nicht unterlässt, hätte eine Strafbarkeit wegen Nötigung zur Folge und sieht als Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.

Bei Verbreitung der Bilder machte er sich nach § 33 Kunsturhebergesetz strafbar, was mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist.

Dagegen kann man:

1. Bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Strafanzeige erstatten. Hierbei werden Mobiltelefon, Speicher seitens der Polizei sichergestellt und beschlagnahmt.

Oder:

2. Eine Abmahnung unter Fristsetzung zur Herausgabe der betroffenen Lichtbilder und zur Abgabe einer strafbewehrten Unter-lassungserklärung auffordern. Im Rahmen der Unterlassungserklärung müsste er sich verpflichten, künftig davon abzusehen, Fotos an Dritte weiterzugeben oder zu veröffent-lichen. Käme er dieser Aufforderung nicht nach, kann man den Anspruch klageweise und im Eilverfahren geltend machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Du musst nicht wissen, um welche Straftat es sich handelt. Strafrechtlich verfolgt wird es sicher, wenn du das anzeigst. Aber Strafantrag nicht vergessen!

Hängt davon ab, warum er dies tut. Beispielsweise um dich dazu zu bringen, etwas nicht auszuplaudern? Dann würde ich sagen ja