Was muß ich bei der Steuererklärung unter "Arbeitstage je Woche" eintragen, wenn ich nur jede 2. Woche arbeite?

2 Antworten

Schreib rein "siehe Beiblatt" und beschreibe die Situation in einem kleinen Aufsatz auf einem zusätzlichen Blatt. Am besten rechnest du auch gleich aus, an wie vielen Tagen im Jahr du zur Arbeit gefahren bist. Vielleicht hast du eine Kopie von deiner Stempeluhrkarte oder irgend etwas anderes das deine Anwesenheit auf der Arbeitsstelle belegt. Vielleicht steht auf deine Lohnabrechnung drauf, an wie vielen Tagen im jeweiligen Monat du da warst.

Der Grundsatz ist, du musst es glaubhaft machen, aber der Finanzbeamte darf dir nach Dienstanweisung nicht einfach glauben. Er braucht einen Zettel, wo was drauf steht, das er für richtig befinden kann, abhaken und abheften kann. Er muss sich ja auch seinem Vorgesetzten gegenüber rechtfertigen. Das ist von deinem Finanzbeamten nicht böse gemeint und auch keine Unterstellung, sondern Voraussetzung für nachvollziehbare Entscheidungen und damit Voraussetzung für eine gerechte Steuerberechnung. 

Vergiss nicht, auf dem Blatt irgendwo deine Steuernummer und deinen Namen drauf zuschreiben, falls es mal runter fällt und wieder zusortiert werden muss.

Wichtig ist nur die Anzahl der Arbeitstage im Jahr.